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Beschlussfassung

Die Beschlussfassung des Gemeinderats vom 25. Februar

Spaichingen / Lesedauer: 3 min

Landrat Bär wird darum gebeten, den Kreistag des Landkreises Tuttlingen zunächst nicht mit der Frage etwaiger Strukturänderungen mit Auswirkungen auf das Gesundheitszent-rum Spaichingen zu befassen.
Veröffentlicht:28.02.2019, 09:59

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Entscheidung des Gemeinderats zum Kreisklinikum

Beschlussempfehlung VL-27/2019 Gemeinderat am 25.02.2019:

1. Landrat Bär wird darum gebeten, den Kreistag des Landkreises Tuttlingen zunächst nicht mit der Frage etwaiger Strukturänderungen mit Auswirkungen auf das Gesundheitszent-rum Spaichingen zu befassen.

2. Sollte – wie von Landrat Herrn Bär angekündigt -, der Kreistag in einer seiner nächsten Sitzungen des ersten Halbjahres 2019 mit der Beschlussfassung über Strukturänderungen am Gesundheitszentrum Spaichingen befasst werden, die Auswirkungen auf das heutige Versorgungsangebot haben, werden die Damen und Herren Kreistagsmitglieder darum gebeten, die Beschlussfassung auszusetzen und/oder zu vertagen.

3. Die Mitglieder des Kreistages werden darum gebeten, vom Aufsichtsrat der Klinikgesell-schaft und der Geschäftsleitung Auskünfte darüber einzuholen, in welchen Punkten von der Empfehlung der Fa.Solidaris (Umsetzung Szenario 2) in den vergangenen Jahren (Jahre 2014 – 2018) abgewichen worden ist und die Gründe zu benennen, warum von der Strukturempfehlung abgewichen worden ist.

4. Die Mitglieder des Kreistages werden darum gebeten, vom Aufsichtsrat der Klinikgesell-schaft und der Geschäftsleitung Auskünfte darüber einzuholen, welche Auswirkungen die unter Ziff.3 genannten Abweichungen in den Jahren 2014 – 2018 Investitionen erforderlich gemacht haben und in welcher Höhe. Es wird um Auskunft gebeten, welche betriebswirt-schaftlichen Auswirkungen im Hinblick auf das Betriebsergebnis die vom Gutachten ab-weichenden Entscheidungen der Geschäftsleitung und/oder des Aufsichtsrates hatten.

5. Die Mitglieder des Kreistages werden darum gebeten, vom Aufsichtsrat der Klinikgesell-schaft und der Geschäftsleitung Auskünfte darüber einzuholen, wie sich die im Gutachten der Fa.solidaris vom 14.03.2013 prognostizierten wirtschaftlichen Auswirkungen (Folien Szenario 2 /Foliennummer 56 bis 60) verifiziert und/ oder inwieweit sie aus welchem Grund hiervon abgewichen sind.

6. Die Mitglieder des Kreistages werden darum gebeten, vom Aufsichtsrat der Klinikgesell-schaft und der Geschäftsleitung Auskünfte darüber einzuholen, wie die Entwicklungen des Ergebnisbeitrags des betrieblichen Bereichs, die finanziellen Entwicklungen für den Per-sonalbereich und die kreditfinanzierten Investitionsmaßnahmen in den Jahren 2013 bis 2018 waren. Desgleichen soll eine Übersicht über die Entwicklung der Eigenkapitalaus-stattung der Klinik erbeten werden.

7. Das Gutachten der Fa. solidaris legt eine Evaluation der umgesetzten Empfehlungen spätestens nach drei Jahren der umgesetzten Empfehlungen und erforderlichenfalls eine Neubetrachtung nach diesem Zeitraum nahe. Die Mitglieder des Kreistages wer-den darum gebeten, vom Aufsichtsrat der Klinikgesellschaft und der Geschäftsführung Auskünfte darüber einzuholen, inwieweit und wann eine Evaluation stattgefunden hat und welche Erkenntnisse hieraus gezogen und welche Maßnahmen deswegen umge-setzt worden sind. Etwaige Versäumnisse der Geschäftsleitung sollen aufgezeigt wer-den.

8. Die Mitglieder des Kreistages werden darum gebeten, Beschluss darüber zu fassen, dass vor weiterer Entscheidungen der Gesellschafter über die Strukturen der Klinik, ein grundlegendes Gutachten mit dem Auftrag der Erstellung eines Zukunftskonzepts für die strategische Neuausrichtung des Klinikums in Auftrag gegeben wird. Es wird darum gebeten, die Fa. Solidaris oder einen im Jahr 2013 mit der Errichtung des sei-nerzeitigen Zukunftsgutachtens befassten Gutachter zu beauftragen.

In diesem Gutachten sollen – wie im Gutachten 2013 auch – verschiedene Szenarien und deren Auswirkungen aufgezeigt werden.

9. Die Mitglieder des Kreistages werden darum gebeten, Beschluss zu fassen, dass über eine Strukturänderung der Klinikgesellschaft erst dann beraten wird, wenn die Ergeb-nisse des unter Ziff.8 geforderten Gutachtens vorliegen und allen Beteiligten zur Ver-fügung gestellt sind und diese hinreichend Zeit hatten, sich mit den Ergebnissen zu befassen. Hierbei ist es der Stadt Spaichingen wichtig, dass auch ihr, bzw. ihrem Ver-treter – dem Bürgermeister – die Ergebnisse in Gänze zur Verfügung gestellt werden.

10. Die Mitglieder des Kreistages werden darum gebeten, die Gesundheitszentren Spaichingen und Tuttlingen dergestalt aufzustellen, dass zumindest

- Die Internistische Notfallaufnahme im 24 Stunden Betrieb am Standort Spaichingen aufrechterhalten wird

- Die Innere Medizin in heutiger Form nebst Altersmedizin am Standort Spaichingen aufrechterhalten wird.

- Das ambulante Operationszentrum am Standort Spaichingen aufrechterhalten und ausgebaut wird.