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Eilantrag

Gericht lehnt zwei Eilanträge gegen Ausgangssperre am Tag ab

Schwäbisch Hall / Lesedauer: 2 min

Privatpersonen haben versucht, die Ausgangsbeschränkungen, die am Tag gelten, zu kippen. Doch für die Kammer ist das Allgemeinwohl wichtiger. Denn die Intensivbetten werden weniger.
Veröffentlicht:31.03.2021, 21:02

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Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat erneut zwei Eilanträge gegen die bestehende Ausgangssperre im Landkreis Schwäbisch Hall abgelehnt. Bei den aktuellen Fällen ging es allerdings erstmals um die Beschränkungen am Tag. Einer der beiden Antragsteller hatte bereits zweimal versucht, die nächtliche Ausgangssperre aussetzen zu lassen – ohne Erfolg.

Nun seien er und eine weitere Privatperson abermals vor der Kammer gescheitert, so Gerichtssprecher Philipp Epple im Gespräch mit Schwäbische.de am Mittwoch. „Beide Anträge wurden mit derselben Begründung abgelehnt“, sagt er weiter. Die Antragsteller müssen die Kosten selbst tragen. Laut Epple sind dies 241,50 Euro plus die jeweiligen Anwaltskosten.

Dass die Begründungen gleich ausgefallen sind, liegt an der Situation im gesamten Kreisgebiet. Je nach Betroffenheit der jeweiligen Person könnten diese aber auch unterschiedlich ausfallen. In diesem Fall aber ist unter anderem einer der Punkte der Kammer das diffuse Infektionsgeschehen im gesamten Landkreis Hall. Eine weiterhin hohe Inzidenz sowie die sich verschlechternde Lage mit Blick auf die Intensivbetten weitere. 35 von 40 seien mittlerweile belegt, 30 Prozent mit Covid-19-Patienten, heißt es in der Begründung des Gerichts. Außerdem die Verbreitung der Virusmutationen.

Um Kontakte zu reduzieren und so eine Entlastung herbeizuführen, seien sowohl die Ausgangssperre am Tag sowie in der Nacht erlassen worden. „Es ist laut der Kammer eine verhältnismäßige Maßnahme“, sagt Epple zur Entscheidung. In der Begründung des Gerichts heißt es: „Das öffentliche Vollzugsinteresse wiegt schwerer als das private Aussetzungsinteresse.“

Zudem würde zunächst bei einer aus Sicht des Antragstellers erfolgreichen Entscheidung vonseiten des Gerichts dies keinen Einfluss auf den gesamten Landkreis haben, so Epple. „Bei Erfolg wäre nur die antragstellende Person befreit.“ Dies habe es beispielsweise bereits bei der Maskenpflicht gegeben. „Die Behörde (das Landratsamt,Anm. d. Red.) kann dann entscheiden, ob sie die entsprechende Regel für alle Bürger aufhebt.“ Auch dies sei bereits vorgekommen.

+++Hier gibt es eine Übersicht über bestehende Regeln+++

Nun aber bleiben die Ausgangssperren im Landkreis Schwäbisch Hall bestehen. Tagsüber bis zum 11. April oder sobald der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der 200er-Grenze liegt. Die nächtlichen Beschränkungen gelten so lange, bis die Sieben-Tage-Inzidenz an ebenfalls drei Tagen hintereinander unter die 100er-Grenze fällt.

Aktuell (Stand Mittwoch) sind knapp 436 positive Fälle pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche registriert worden. Derzeit sind 1125 Menschen mit Sars-CoV-2 infiziert.