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Strafkammer

Wurden die Zeugen eingeschüchtert?

Ellwangen / Lesedauer: 2 min

Prozess gegen mutmaßliche Drogenhändler: Strafkammer beschäftigt sich mit abgehörten Telefonaten
Veröffentlicht:03.08.2018, 17:44

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Vor der Ersten Großen Strafkammer des Ellwanger Landgerichts müssen sich fünf Angeklagte wegen bandenmäßigen Handels mit Marihuana und Kokain verantworten. Knotenpunkte waren Aalen und Nürtingen. Am Freitag ist die Hauptverhandlung mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt worden.

Die Beweisaufnahme gestaltet sich zäh. Drei junge Männer aus der Nachbarschaft eines der beiden Hauptangeklagten sagten kaum mehr als „Ich weiß nicht“ oder „Ich kann mich nicht erinnern“ aus. Ein weiterer sollte als Beschuldigter gehört werden und verweigerte die Auskunft. Ein fünfter Zeuge zog es vor, gar nicht erst zu erscheinen. Wurden die Zeugen eingeschüchtert? Dieser Verdacht liegt nahe, zumal am dritten Prozesstag Ende Juli ein Zeuge unter Polizeischutz vor Gericht erschienen war, den Unbekannte kurz zuvor verprügelt hatten. Auch er erinnerte sich angeblich an nichts.

Immerhin identifizierten zwei Zeugen einen Hauptangeklagten als den Mann, der in der Aalener City ein Zimmer angemietet hatte, obwohl er unweit davon eine Wohnung hatte. „Wir hatten kaum Kontakt. Er zahlte die Miete bar. Es gab nur einen mündlichen Mietvertrag“, sagte sein Vermieter aus. Das Zimmer gilt als „Bunkerwohnung“ der Dealer. Bei einer Durchsuchung im Februar fand die Polizei zehn Kilo Marihuana und 60 Gramm Kokain.

„Der Hausbau beginnt im Keller. So machen wir es auch“

Der Hauptermittler der Polizei erläuterte der Kammer die akribisch protokollierte und sorgfältig ausgewertete Telekommunikationsüberwachung der Angeklagten, die für neun Telefonnummern am 24. November 2017 geschaltet wurde. Bis zum Tag der Festnahme, dem 6. Februar, habe es rund 7000 Verbindungen gegeben. Rund 1900 wurden von einem Dolmetscher übersetzt. Stichprobenartig ließ sich die Kammer einige Gespräche vorspielen.

Die im Saal anwesenden Dolmetscher erklärten, ihr Kollege habe den Inhalt korrekt wiedergegeben. Dabei gehe es, so Richter Gerhard Ilg, darum, Strukturen einer engen Verbindung zu erkennen, so dass man von einer „Bande“ sprechen könne. In Telefonaten und SMS wurden Tarnbegriffe wie „Kilometer“ oder „Minuten“ verwendet. „Gib 20 Minuten für 30 Euro“ heißt so viel wie: „Gib ihm 20 Gramm Kokain für 30 Euro pro Gramm.“

So ins Detail zu gehen, ist zeitraubend. Aber, so Ilg: „Der Hausbau beginnt im Keller. So machen wir es auch.“ Sollten Verteidiger darauf bestehen, jedes Telefonat und jede SMS anzuhören und zu untersuchen, werde sich das Verfahren bis 2020 hinziehen. Die Verhandlung wird am 24. August fortgesetzt.