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Warum LEA-Leiter Berthold Weiß laut Regierungspräsidium nicht befangen ist

Ellwangen / Lesedauer: 1 min

Berthold Weiß, Vorsitzender der Grünen-Fraktion im Gemeinderat, ist bekanntlich auch Leiter der LEA Ellwangen. Immer wieder wurde gefragt, ob er beim Thema LEA nicht befangen sei. Was das Regierungspräsidium dazu sagt.
Veröffentlicht:08.12.2018, 19:02

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Berthold Weiß, Vorsitzender der Grünen-Fraktion im Gemeinderat, ist bekanntlich auch Leiter der LEA Ellwangen. Immer wieder wurde deshalb im Gemeinderat gefragt, ob er beim Thema LEA nicht befangen sei. Die „Ipf- und Jagst-Zeitung“ hat beim Regierungspräsidium Stuttgart nachgefragt. Es ist die Aufsichtsbehörde der Stadt.

Weiß ist nicht befangen, antwortet das Regierungspräsidium. Zwar heißt es in Paragraph 18, Absatz 1 der Gemeindeordnung, dass ein ehrenamtlich tätiger Bürger weder beratend noch entscheidend mitwirken darf, wenn die Entscheidung ihm selbst einen unmittelbaren Vorteil bringen kann.

Nach Absatz 3 gilt dies jedoch dann nicht, wenn die Entscheidung nur die gemeinsamen Interessen einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe berührt.

Dieser Absatz treffe zu, wenn es um den Weiterbetrieb der LEA gehe. Denn von der Entscheidung sei nicht nur der LEA-Leiter, sondern es seien alle Beschäftigten gleichermaßen betroffen, vom Kantinenpersonal bis zum Zulieferer. Bei der Entscheidung über den Weiterbetrieb der LEA gehe es nicht um deren Leiter. Er habe daher kein individuelles Sonderinteresse.

Die Konstellation sei mit der eines Schulleiters vergleichbar, der bei Angelegenheiten der Schule nicht befangen sei, da alle Lehrer, Schüler und Eltern betroffen wären.