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Taschendiebstahl

Narrenpolizei hält Taschendieb fest

Ellwangen / Lesedauer: 3 min

Mehrfach vorbestrafter Täter zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt
Veröffentlicht:22.02.2018, 20:34

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Ein versuchter Taschendiebstahl am 28. Februar vergangenen Jahres bei der Party nach dem Ellwanger Faschingsumzug ist einem 27-jährigen Asylbewerber zum Verhängnis geworden. Der Dieb wurde auf frischer Tat ertappt.

Damit nicht genug: Bei der Festnahme des Mannes entdeckte die Polizei einen Schlüssel für ein Schließfach am Bahnhof Ellwangen . Darin befanden sich Rucksäcke und Tüten mit gestohlener Kleidung. Am Donnerstag verurteilte das Amtsgericht Ellwangen den gelernten Installateur zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung.

Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte wurde zur Hauptverhandlung aus der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall vorgeführt. Seit 16. April 2017 sitzt er in Untersuchungshaft. Am 5. Oktober 2017 wurde er vom Amtsgericht Aalen wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu einer elfmonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da Berufung eingelegt wurde.

Der jetzt in Ellwangen verhandelte versuchte Diebstahl passierte am Faschingsdienstag 2017, abends gegen 19 Uhr an der Bar der Ellwanger Narrenpolizei am Fuchseck. Das Opfer, eine 28-jährige Lehrerin aus Ellwangen, war als Mitglied der Fastnachtsgruppe der Feuerteufel verkleidet. Während der Unterhaltung merkte die Frau plötzlich, dass jemand in ihrer Handtasche hantierte. Die Tasche mit Geldbeutel, Handy und Hausschlüssel befand sich unter ihrem Umhang. Als die 28-Jährige geistesgegenwärtig versuchte, die Hand des Diebs wegzudrücken, fiel ihr Ehering auf den Boden. „Meine Tasche, meine Tasche, mein Ring, mein Ring“, schrie sie, um auf die Tat aufmerksam zu machen. „Ich war außer mir“, berichtete die Zeugin im Gerichtssaal.

Gestohlene Kleidung aus verschiedenen Geschäften

Mitglieder der Narrenpolizei hielten den Dieb so lange fest, bis die Polizei kam. Und die fand bei dem Täter den Schließfachschlüssel.

Die im Schließfach gefundene gestohlene Kleidung, die aus verschiedenen Filialen von Bekleidungsgeschäften in Aalen und Ellwangen stammte, hatte einen Wert von knapp 800 Euro. Auch Material zum Präparieren von Diebesgut wie Alufolie und Paketklebeband wurde entdeckt. Der Angeklagte bestritt die Taten.

„Wir haben entweder den Diebstahl oder die Hehlerei in besonders schwerem Fall“, sagte Staatsanwältin Mayer in ihrem Plädoyer, nahm gewerbsmäßigen Diebstahl an und forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Rainer Schwarz aus Crailsheim, hielt dagegen eine einjährige Strafe für ausreichend. In Bezug auf die drei angeklagten Diebstähle oder Hehlereien plädierte er nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ auf Freispruch. Denn sein Mandant hatte behauptet, der Schlüssel für das Schließfach sei ihm von seinem damaligen Mitbewohner und Freund zur Aufbewahrung übergeben worden.

Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker sprach den Angeklagten wegen versuchten sowie wegen vollendeten Diebstahls oder Hehlerei in drei Fällen für schuldig und verurteilte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung.