StartseiteRegionalRegion OstalbEllwangenMotiv für tödliche Messerstecherei „schlummert im Verborgenen“

Messerstecherei

Motiv für tödliche Messerstecherei „schlummert im Verborgenen“

Ellwangen / Lesedauer: 2 min

46-Jähriger muss sich vor dem Landgericht wegen Mordes verantworten
Veröffentlicht:11.02.2019, 19:07

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Wegen Mordes muss sich ein 46-jähriger Arbeiter aus Heidenheim seit Montag vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht Ellwangen verantworten. Der Angeklagte soll am 19. September vergangenen Jahres kurz nach 21 Uhr seinen 53 Jahre alten Nachbarn mit 15 Messerstichen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet haben.

Die Tat ereignete sich auf einem Firmenparkplatz in der Hellensteinstraße in Steinheim am Albuch bei Heidenheim. Dort passte der 46-Jährige sein Opfer ab, als es aus der Spätschicht kam und nach Hause fahren wollte. Tatwerkzeug war ein Küchenmesser. Das Opfer war noch am Tatort an Stichverletzungen im Hals-, Schulter-, Brust-, Bauch- und Rückenbereich gestorben.

Der Angeklagte flüchtete nach der Tat und fuhr mit seinem Auto gegen 23.35 Uhr auf der B19 bei Unterkochen stark alkoholisiert in eine Baustellenabschrankung. In Zusammenhang mit diesem Unfall, bei dem das blutverschmierte Tatmesser und zwei weitere Messer im Fahrzeug gefunden wurden, wurde er festgenommen. Zur Tatzeit hatte er eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,63 Promille. Seit dem 20. September befindet er sich in Untersuchungshaft. Zur Hauptverhandlung wurde der 46-Jährige aus der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall in Hand- und Fußfesseln vorgeführt.

Irgendetwas schlummert noch im Verborgenen.

, Vorsitzender Richter Gerhard Ilg

Über eine Dolmetscherin für Russisch ließ sich der Angeklagte zu den Tatvorwürfen ein. Zuvor hatte er sich gegenüber einem psychiatrischen Sachverständigen geäußert und die Messerstiche zugegeben. Er behauptete, sein Opfer habe ihn gegenüber Dritten als „Wichser“, „schwul“ und „Arschloch bezeichnet. Deshalb habe er den Nachbarn unter vier Augen zur Rede stellen wollen. Eine angebliche Fremdenfeindlichkeit des Opfers brachte er ebenfalls ins Spiel. Es sei eine sehr angespannte Situation gewesen. Das unverheiratete Opfer wohnte mit seinem Vater in einem Haus direkt neben der Familie des Angeklagten.

Die Einlassung des Angeklagten und das geschilderte Tatmotiv waren für den Vorsitzenden der Schwurgerichtskammer, Richter Gerhard Ilg, nicht überzeugend. „Irgendetwas schlummert noch im Verborgenen“, sagte er mit Blick auf das Motiv. Die Kammer werde sich bemühen, die Hintergründe zu erfassen.

Opfer laut Zeugen zurückhaltender Mensch

Zeugen konnten nichts über Streitigkeiten zwischen den beiden Nachbarn berichten. Zwei Arbeitskollegen schilderten das Opfer als einen pflichtbewussten, zuverlässigen, zurückhaltenden und eher verschlossenen Menschen. Aggressiv oder nachtragend sei der Kollege auf gar keinen Fall gewesen. „Er war ein sehr guter, ruhiger, sehr hilfsbereiter und sehr vorsichtiger Mensch“, fasste es ein 62-jähriger Dreher zusammen. Fremdenfeindlichkeit habe er bei ihm nicht bemerkt. Auch die ehemalige Freundin des Opfers wusste nichts von Fremdenfeindlichkeit. Und die Nachbarschaft sei nie ein Thema gewesen. Auch die Vernehmung der Schwester des Opfers, die unter Tränen aussagte, brachte kein Licht ins Dunkel.