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Missbrauch von Kindern und Senioren - Mutter und Anstifter verurteilt

Ellwangen / Lesedauer: 2 min

Ein Mann hat eine Altenpflegerin angestiftet, eine Seniorin zu vergewaltigen. Er stand auch wegen eines anderen Vorfalls vor Gericht - einem sexuellen Missbrauch eines Kindes durch die eigene Mutter.
Veröffentlicht:10.12.2019, 16:31

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Weil er Frauen serienweise zum sexuellen Missbrauch von Kindern und Senioren angestiftet haben soll, muss ein Mann aus dem Ellwangen (Ostalbkreis) für acht Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Tübingen verurteilte den 37-Jährigen am Dienstag unter anderem wegen Anstiftung zur Vergewaltigung und der Verbreitung kinderpornografischer Schriften schuldig. Eine der Mütter war mitangeklagt. Die 35-Jährige aus dem Kreis Reutlingen wurde unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass sie dem 37-Jährigen auf dessen Aufforderung hin Bilder und Videos von ihrem damals vierjährigen Sohn schickte. Die Aufnahmen zeigen unter anderem die Geschlechtsteile des Jungen und die Frau beim Oralverkehr mit ihrem Kleinkind. Ihr Komplize soll ihr dafür Unterstützung bei ihren finanziellen Problemen versprochen haben.

Dem Vorsitzenden Richter Christoph Sandberger zufolge gestanden beide Angeklagten die Tatvorwürfe. Auf Antrag ihrer Verteidiger war die Öffentlichkeit während ihrer Aussagen von dem Verfahren ausgeschlossen. Ermittler haben die Chatverläufe des 37-Jährigen sichergestellt.

Demnach kontaktierte der Angeklagte von 2017 an über Online-Partnerbörsen Frauen aus ganz Baden-Württemberg. Von diesen verlangte er unter anderem pornografische Bilder ihrer Kinder. Eine erstaunliche Anzahl von Frauen sei auf die Forderungen eingegangen, sagte Sandberger.

Nach Ermessen des Gerichts stiftete der Angeklagte zudem eine Altenpflegerin zum Missbrauch von Senioren auf. Sie soll die teils dementen Bewohner eines Pflegeheims in Göppingen halbnackt fotografiert, sich selbst bei der Vergewaltigung einer Seniorin gefilmt und die Aufnahmen ihrem Komplizen geschickt haben. Das Landgericht Ulm hatte die Pflegerin schon im Oktober zu einer Haftstrafe verurteilt.

Außergewöhnlich ist laut Sandberger die Bandbreite der Geschädigten: 70 Jahre Altersunterschied liegen zwischen dem jüngsten und dem ältesten Opfer. Als paradox bezeichnete es der Richter außerdem, dass der Fall eine Vielzahl von Sexualstraftaten behandle, die aber nicht primär durch einen Sexualtrieb motiviert gewesen seien.

Sandberger zufolge hatte der Angeklagte angegeben, eine Art Machtspiel betrieben zu haben: Er habe sehen wollen, wie weit er die Frauen bringen könne. „Das Motiv, Experimente an Menschen durchzuführen, ist aber nicht weniger niederträchtig als sexuelle Motivation“, begründete Sandberger das Strafmaß.