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Maskenpflicht

Maskenpflicht im Gottesdienst

Ellwangen / Lesedauer: 1 min

Es darf auch nicht mehr gesungen werden. Darauf weist das Katholische Dekanat Ostalb hin.
Veröffentlicht:21.10.2020, 17:44

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Nachdem die baden-württembergische Landesregierung die Pandemiestufe drei ausgerufen hat, gelten diözesanweit auch neue Regelungen für Gottesdienste. Betroffen sind Gottesdienste – sowohl drinnen wie draußen – sowie Bestattungen einschließlich Urnenbestattungen und Totengebete. Darauf hat das Katholische Dekanat Ostalb am Mittwoch in einer Pressemitteilung aufmerksam gemacht.

„Die diözesane Pandemiestufe orientiert sich immer an der jeweils landesweit geltenden Stufe“, wird Dekan Robert Kloker in dieser Mitteikung zitiert. In den Gottesdiensten im Dekanat Ostalb sei es deshalb erforderlich, während des gesamten Gottesdienstes einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Außerdem seien die Gemeindeleitungen verpflichtet, die Gottesdienstbesucher namentlich zu erfassen. Zudem gelte ein durchgehendes Gesangsverbot, auch für Antwortgesänge.

„Ich weiß, dass diese Maßnahmen nicht gerade bequem sind“, so Dekan Kloker. Jedoch sei dies die einzige Möglichkeit, trotz der steigenden Corona-Fallzahlen miteinander Gottesdienst zu feiern. Der gegenseitige Schutz vor Ansteckung stehe in diesen Zeiten im Vordergrund, so der Dekan.

Weitergehende Regelungen betreffen die Gottesdienste im Freien, bei denen maximal 500 Personen teilnehmen dürfen und eine Erfassung notwendig ist. Bei Veranstaltungen im Freien bei Todesfällen gilt die Begrenzung der Zahl der Teilnehmenden von 100 Personen. Hier ist zusätzlich ein Hygienekonzept erforderlich.