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Tempolimit

Haller Straße: Grüne fordern jetzt 40 km/h am Tag und in der Nacht

Ellwangen / Lesedauer: 2 min

Fraktion ändert ihren Antrag vom Dezember. Anwohner „hängen in der Luft“. Gemeinderat holt am Donnerstag die unterbrochene Sitzung nach.
Veröffentlicht:15.05.2021, 12:00

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In der kommenden Woche befasst sich der Ellwanger Gemeinderat wieder mit der Haller Straße. Dann steht der Antrag der Grünen für ein Tempolimit auf der Tagesordnung. Außer einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h hatte die Fraktion im Dezember zwei stationäre Messanlagen auf der vielbefahrenen Westtangente/B290 beantragt.

Eigentlich hätte der Gemeinderat ja bereits in der vergangenen Woche darüber entscheiden sollen. Aber wegen technischer Probleme hatte OB Michael Dambacher die Sitzung abgebrochen. Anwohner Peter Hunke war natürlich enttäuscht. „Jetzt müssen wir halt warten“, sagt er auf Nachfrage der „Ipf- und Jagst-Zeitung.“

Der neue Termin steht inzwischen fest – Donnerstag, 20. Mai, ab 18 Uhr. Die interessierte Öffentlichkeit kann die Videositzung im kleinen Sitzungssaal des Rathauses live verfolgen. Die ursprünglich an diesem Tag vorgesehene Sitzung des Bauausschusses entfällt.

Hunke, der mit einige Mitstreitern in wenigen Tagen 250 Unterschriften für ein Tempolimit in der Haller Straße und der Adenauer-Straße gesammelt hatte, ist gespannt, was jetzt diskutiert und entschieden wird. Bei der Übergabe der Unterschriften soll die Verwaltung den Anliegern den Vorschlag unterbreitet haben, die Geschwindigkeit stadteinwärts aus Richtung Schwäbisch Hall auf 40 km/h zu beschränken. Ab Stadthalle dürfte dann wieder 50 km/h gefahren werden.

Für die Anwohner wäre das aber „nicht befriedigend“. Ob sie bis zur Gemeinderatssitzung weitere Unterschriften sammeln werden, steht noch nicht fest. „Wir hängen in der Luft“, sagt Hunke.

Indessen haben die Grünen ihren Antrag vom Dezember modifiziert. Weil der im Gemeinderat wohl wenig Chancen auf Zustimmung hatte, wie Fraktionsvorsitzender Berthold Weiß erläutert. Also beantragt die Fraktion jetzt Folgendes:

Erstens: Innerorts soll an den betroffenen Streckenabschnitten der Konrad-Adenauer-Straße und der Haller Straße künftig eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h zur Nachtzeit gelten. Für diese Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen hatte das Regierungspräsidium bereits seine Zustimmung in Aussicht gestellt.

Zweitens: Die Stadt legt an denselben Streckenabschnitten als zuständige Verkehrsbehörde aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h zur Tageszeit fest.

Drittens: Zur Überwachung des Tempolimits werden zwei stationäre Messanlegen errichtet, die den Verkehr und die Geschwindigkeit in beide Fahrtrichtungen überwachen können.