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Falsche Fünfziger aus dem Darknet

Ellwangen / Lesedauer: 2 min

Drei Fälle von Falschgeld aus dem Darknet in vergangenen Wochen – Kein Hinweis auf organisiertes Verbrechen
Veröffentlicht:20.03.2018, 16:55

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Wegen desselben Vergehens standen drei Männer in den vergangenen Wochen in Ellwangen und Aalen vor Gericht. Alle drei hatten sich falsche 50-Euro-Scheine aus dem so genannten Darknet besorgt. Drei Fälle in kurzer Zeit – das ist wohl nur Zufall. Die Polizei Aalen und die Staatsanwaltschaft Ellwangen sehen derzeit keine Hinweise dafür, dass es sich bei den Fällen um organisiertes Verbrechen handelt.

Das Darknet ist ein verschlüsselter Bereich des Internets, der nur über spezielle Browser, wie zum Beispiel den „Tor“-Browser, erreicht werden kann. Nutzer bewegen sich in diesem Netz beinahe ohne Spuren oder Hinweise auf ihre Identität zu hinterlassen. Deswegen ist diese Art des Internets besonders reizvoll für kriminelle Geschäfte wie den Kauf und Verkauf von Waffen, Drogen oder – wie in den drei geschilderten Fällen – Falschgeld.

Falschgeld aus dem Darknet ist nichts Neues

„Mit dem Falschgeld versuchen die Täter meistens irgendwo eine Kleinigkeit zu kaufen, um dann das echte Rückgeld zu erhalten“, sagt Bernd Märkle vom Polizeipräsidium Aalen. So auch in den drei genannten Fällen. „Ich gehe davon aus, dass es sich um eine zufällige Häufung handelt, die nicht in einem Zusammenhang steht“, sagte Armin Burger von der Staatsanwaltschaft Ellwangen. Sobald es Hinweise auf eine Struktur gebe, würde die Staatsanwaltschaft ermitteln. Das ist bis jetzt allerdings nicht der Fall gewesen. Ein anderes Problem mit den falschen Fünfzigern: „Derjenige, der das Falschgeld ausgibt, wird angezeigt und bekommt keinen Ersatz“, sagt Polizeisprecher Märkle. Ob es sich bei einem Schein um Falschgeld handelt, könne anhand der gängigen Sicherheitsmerkmale relativ einfach überprüft werden.

Eine andere Möglichkeit ist es, den Geldschein bei einer Bank prüfen zu lassen. „Wenn man weiß, dass das Geld gefälscht ist, muss man auf jeden Fall die Polizei verständigen“, sagt er. Die Polizei müsse dann zwar Anzeige gegen den Besitzer erstatten. Wenn dieser aber nachweisen könne, woher er das Geld hat, werde die Anzeige meist fallengelassen. „Wenn man Falschgeld wissentlich weiterverbreitet, macht man sich aber strafbar“, sagt Märkle.