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Zigarettenautomat

Automatenknacker muss gemeinnützige Arbeit leisten

Ellwangen / Lesedauer: 2 min

Prozess vor dem Ellwanger Amtsgericht wegen versuchten Diebstahls in besonders schwerem Fall
Veröffentlicht:18.06.2018, 14:55

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Ellwangen (R.) - Der dilettantische Versuch, einen Zigarettenautomaten in Ellwangen zu knacken, hat am Montagmorgen ein Nachspiel im Ellwanger Amtsgericht gehabt. Vor Jugendrichter Malte Becker mussten sich ein 21-Jähriger und ein 20-Jähriger aus dem Ostalbkreis wegen versuchten gemeinschaftlichen Diebstahls in besonders schwerem Fall verantworten.

In der Nacht des 11. Juli 2017 kam einer der beiden Freunde auf die Idee, wegen chronischen Geldmangels den Zigarettenautomaten in der Mittelhofstraße aufzubrechen. Er besorgte sich einen Akkubohrer und bat seinen Kumpel, ihn nach Ellwangen zu fahren, weil er etwas zu erledigen habe: „Ich wusste nicht, was er vorhatte“, erklärte der Freund. „Ich bin mit meinem Auto durch die Stadt gefahren und wollte ihn wieder abholen. Ich habe ihn am Automaten stehen sehen und dachte, er wartet auf jemand.“

Es bleibt beim Versuch

Der Versuch scheiterte kläglich – dem Akkubohrer ging der Saft aus. Obendrein stellte eine Polizeistreife, die von einer Anwohnerin alarmiert worden war, die beiden Unglücksraben und entdeckte bei dem Autofahrer rund sieben Gramm Cannabis . Der Führerschein war weg. Bei einer Hausdurchsuchung wurden weitere 15 Gramm gefunden.

Schuldbewusst sagte der verhinderte Automatenknacker zunächst, das Hasch gehöre ihm, widerrief das Geständnis aber später. Sein Freund erhält Cannabis legal auf Rezept. Er leide unter Hyperaktivität und der Aufmerksamkeitsstörung ADHS. Das „klassische“ ADHS-Medikament Ritalin habe bei ihm schwere Schlafstörungen hervorgerufen. Gegen drei Uhr morgens wurde eine Cannabiskonzentration von 7,1 Nanogramm pro Milliliter THC in seinem Blut festgestellt. Fahruntauglichkeit wird bereits ab einem Nanogramm unterstellt. Der junge Mann muss zur MPU, dem sogenannten „Idiotentest.“

Kriminelle Energieist „überschaubar“

Rechtsanwältin Olga Kohler erklärte für ihren Mandanten, diese Nacht im Juli sei die bisher schlimmste seines Lebens gewesen. Auf Vorschlag des Richters wurde das Verfahren gegen den zum Tatzeitpunkt 20-Jährigen gegen die Auflage, binnen vier Monaten 50 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten, vorläufig eingestellt.

Während der Cannabiskonsument aus einem stabilen Umfeld kommt, lief in der Familie seines Freundes nicht alles glatt. Sechs Jahre lebte er im Heim. Dennoch beendete er seine Ausbildung, hat einen Job und inzwischen auch Frau und Kind. Seine kriminelle Energie, so Becker, sei „überschaubar“ und manifestiere sich im „extrem dummen“ Versuch, den Automaten aufzubrechen: „Ich gehe davon aus, dass er nicht wieder vor Gericht kommt.“ Dem reuigen Sünder wurden 100 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegt, die er innerhalb von neun Monaten ableisten muss. Andernfalls droht Ungehorsamsarrest von bis zu vier Wochen. Das Urteil ist rechtskräftig.