StartseiteRegionalRegion OstalbEllwangenAngeklagte schweigen beharrlich

Betäubungsmittel

Angeklagte schweigen beharrlich

Ellwangen / Lesedauer: 2 min

Vorwurf der Erpressung: Jugendschöffengericht muss die Verhandlung vertagen
Veröffentlicht:23.01.2017, 21:23

Artikel teilen:

Ellwangen (R.) - Zwei junge Männer im Alter von 22 und 21 Jahren aus dem Ostalbkreis haben sich am Montag im Amtsgericht Ellwangen wegen versuchter Erpressung und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten müssen. Trotz Ermahnung durch den Ersten Staatsanwalt Jürgen Hermann sagten sie weder zur Person noch zur Sache aus. Jugendrichterin Dorothea Keck vertagte die Verhandlung.

Die Vorfälle liegen bereits länger zurück. Ein Angeklagter wird beschuldigt, seinen Vater im Dezember 2014 auf Herausgabe des Kindergelds in Höhe von insgesamt 3864 Euro erpresst zu haben. Er hatte angekündigt, bei Nichtzahlung werde er ins elterliche Haus eindringen und seine kleine Schwester mitnehmen.

Der Vater reagierte umgehend mit einer Anzeige bei der Polizei, die dem jungen Mann mit einer sogenannten Gefährderansprache ins Gewissen redete. Daraufhin ließ er von seinem Vorhaben ab.

Im Februar 2015 sollen beide Angeklagte zehn Gramm Haschisch und 100 Gramm „Speed“, ein Amphetamingemisch, im Wert von 699 Euro im Internet an die Adresse des einen bestellt und mit der Internetwährung Bitcoins vom Konto des anderen bezahlt haben. Wegen Problemen des Anbieters wurde die Ware offenbar nicht ausgeliefert.

Rechtsanwältin Caroline Bühler beantragte, das Verfahren hinsichtlich der versuchten Erpressung einzustellen. Kindergeld stehe Kindern zu, die wie ihr Mandant nicht bei den Eltern wohnen. Hermann erklärte, selbst einen berechtigten Anspruch könne man nicht auf diese Weise durchsetzen. Es bleibe der Straftatbestand der versuchten Nötigung. Obwohl Hermann zu bedenken gab, der Erziehungsgedanke und nicht die Bestrafung stehe im Vordergrund des Verfahrens, machten beide Angeklagte auch nach Beratung mit ihren Anwälten zum Vorwurf des unerlaubten Besitzes von Rauschgift in nicht geringer Menge keine Angaben. Bei einer Hausdurchsuchung im Oktober 2015 waren Anhaftungen von Cannabis und Utensilien zum Konsum gefunden worden.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun, von welchem Konto die Bezahlung erfolgte und wer sie veranlasst hat. Das Gericht setzt einen neuen Verhandlungstermin fest.