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Strafkammer

30-Jähriger gesteht vor Gericht: Er missbrauchte eine Neunjährige

Ellwangen / Lesedauer: 3 min

30-jähriger Mann unterhielt sexuelle Beziehung zu einem neunjährigen Mädchen
Veröffentlicht:22.10.2018, 19:15

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Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Ellwangen unter Vorsitz von Richter Gerhard Ilg hat einen 30-jährigen Mann aus einer Virngrundgemeinde wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt.

Der Mann wurde in Hand- und Fußfesseln aus der Untersuchungshaft vorgeführt, wo er sich seit April befindet. Er gab die Taten zu und ersparte dem neunjährigen Mädchen, mit deren Familie er unter einem Dach lebte, eine Aussage vor Gericht. Das familiäre Umfeld von Täter und Opfer kann man als prekär bezeichnen. Der Beschuldigte wuchs in Bonn bei einer Pflegefamilie auf und folgte vor sieben Jahren seinem damaligen Lebensgefährten in dessen Heimat, eine Gemeinde im Ostalbkreis. Die Beziehung ging in die Brüche, der Beschuldigte mietete eine Wohnung im Raum Ellwangen und lernte dort die Großmutter und in der Folge auch die Familie seines späteren Opfers kennen.

Männer waren mit Mädchen allein zuhause

In das Haus, in dem das Mädchen, ihre Mutter, deren Lebensgefährte und ihre zwei Brüder lebten, zog im Sommer 2017 auch der Beschuldigte ein, nachdem er seine eigene Wohnung nicht mehr bezahlen konnte. Während die Mutter des Mädchens den ganzen Tag arbeiten ging, waren die beiden Männer mit den Kindern allein. In der Wohnung kam es zwischen Ende 2017 und Anfang 2018 zu sexuellen Handlungen zwischen dem Kind und dem Mann.

Oberstaatsanwalt Dirk Schulte hatte den Mann wegen Missbrauchs in drei konkreten Fällen angeklagt; möglicherweise – darin war er sich mit dem Gericht einig – nur die Spitze eines Eisbergs. Die Umstände der Taten lassen vermuten, dass die sexuelle Beziehung zwischen dem Mann und dem Mädchen schon länger bestand.

Denn der Missbrauch fand statt, während die beiden Brüder des Mädchens im gleichen Zimmer spielten und der Vater des Mädchens ebenfalls im gleichen Zimmer – vermutlich betrunken – schlief. Das Mädchen hatte sich weder gewehrt, noch sonst irgendwie auf sich aufmerksam gemacht.

1200 Dateien mit kinderpornografischrem Material

Doch damit nicht genug: Der Täter hat seine sexuellen Übergriffe mit seinem Handy auch noch gefilmt. Auf den Videos, die den Prozessbeteiligten vorgespielt wurden, waren die fröhlichen Stimmen der beiden spielenden Buben zu hören. Dass die Polizei auf dem Tablet-PC des Angeklagten noch rund 1200 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt hatte, war nur noch eine Randnotiz in diesem Prozess.

Aufgeflogen war die Geschichte schließlich im März 2018, nachdem ein Onkel gesehen hatte, wie der Mann das Mädchen küsste. Der Beschuldigte nahm das Urteil ruhig und gefasst zur Kenntnis und verzichtete wie der Oberstaatsanwalt noch im Gerichtssaal darauf, Rechtsmittel einzulegen. Somit ist das Urteil rechtskräftig.