Attacke

Attacke auf den Unparteiischen

Bad Saulgau / Lesedauer: 3 min

Familienvater tritt 16-jährigen Schiedsrichter bei B-Junioren-Spiel in den Bauch – Gericht verurteilt Angreifer zu neun Monaten auf Bewährung
Veröffentlicht:18.12.2013, 00:10

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Wer als Schiedsrichter auf dem Fußballplatz steht, braucht zuweilen starke Nerven. Zuschauer, die lautstark ihren Unmut über die Entscheidungen des Unparteiischen äußern, sind noch die harmlosere Variante. Zu einem körperlichen Angriff auf einen 16 Jahre alten Schiedsrichter kam es am 17.November beim Spiel der B-Junioren in der Bezirksstaffel. Beim Spiel der SGM Ablachtal und der SGM Hohenzollern/Sigmaringen in Mengen (Kreis Sigmaringen) hatte ein 41-jähriger Familienvater den Schiedsrichter beleidigt und in den Unterleib getreten.

Am Dienstag wurde der Mann vor dem Amtsgericht Bad Saulgau verurteilt – zu neun Monaten auf Bewährung, ausgesetzt auf drei Jahre. Zudem muss er 800 Euro Schmerzensgeld an den zu Schaden gekommenen Schiedsrichter und 500 Euro Buße an einen noch zu bestimmenden, wohltätigen Zweck zahlen. Zudem hat er Besuchsverbot für Sportveranstaltungen und darf sich diesen nicht weniger als 200 Meter nähern.

Mit dem Strafmaß blieb Richter Klaus-Peter Zell einen Monat unter dem Antrag des Staatsanwaltes und einen Monat über dem Antrag des Verteidigers. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Täter den Schiedsrichter mit einem Tritt in den Unterleib derart verletzt hatte, dass dieser schwere Prellungen im Bauchraum erlitt, bewusstlos zu Boden sank und bis heute Probleme hat, das Geschehene zu verarbeiten. So befinde er sich in psychotherapeutischer Behandlung und nehme, da er unter Schlafstörungen leide, am Abend Beruhigungsmittel ein, erklärte der 16-Jährige, der allerdings nach eigener Aussage seine Karriere als Schiedsrichter fortsetzen will.

Der Verurteilte ist bereits wegen verschiedener Vorkommnisse verurteilt worden, unter anderem mehrfach wegen Körperverletzung, aber auch wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Auch saß der Verurteilte bereits eine einjährige Haftstrafe wegen Körperverletzung ab. „Sie haben ein Problem, sich unter Kontrolle zu halten“, erkannte auch Richter Klaus-Peter Zell.

Das Opfer sagte aus, der Angeklagte sei bereits in der ersten Halbzeit aufgefallen und habe ständig hineingerufen. Nach dem Beginn der zweiten Halbzeit habe er ihn dann von der Tartanbahn aus massiver beschimpft. „Darauf habe ich ihn über Spieler und Betreuer gebeten, die Tartanbahn zu verlassen und hinter die Bande zu wechseln“, so der Schiedsrichter. Dieser Aufforderung sei der Mann zwar nachgekommen, habe ihn aber weiter massiv beleidigt.

Die Situation eskalierte, als der Unparteiische einen Spieler der SGM Ablachtal, der sich später als Sohn des Angeklagten herausstellte, wegen wiederholten Foulspiels mit einer Fünf-Minuten-Strafe vom Feld schickte. Während der Spieler und die Mannschaft die Sanktion klaglos hinnahmen, sei der Angeklagte, so der Schiedsrichter, mit den Worten „Du Hurensohn“ in seine Richtung auf den Platz gestürmt und habe sich auch von mehreren Spielern nicht abhalten lassen. Schließlich trat der Angeklagte sein Opfer in den Bauch. Die Darstellung wurde von mehreren Zeugen bestätigt und der Angeklagte gab die Tat zu. Er bedauerte sie, mochte sich aber an einige der Beleidigungen gegen den Schiedsrichter nicht mehr erinnern.

Das Gericht bewertete die Tat als vorsätzliche Körperverletzung. Strafmildernd wirkte sich laut Gericht aus, dass der Beschuldigte, der nach eigenen Angaben in der Vergangenheit selbst als Trainer arbeitete und einen Schiedsrichterkurs belegt hatte, von Beginn des Prozesses an seine Schuld zugab. Seine Reue allerdings wirke nicht immer aufrichtig, sondern viel eher kalkuliert, sagte Richter Zell.