StartseiteRegionalRegion OstalbNördlingenGetunter E-Scooter wird 53-Jährigem zum Verhängnis

Verhängnis

Getunter E-Scooter wird 53-Jährigem zum Verhängnis

Nördlingen / Lesedauer: 1 min

Polizeibeamten haben einen E-Scooter-Fahrer angehalten, der deutlich schneller unterwegs war, als erlaubt.
Veröffentlicht:19.07.2019, 13:10

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Ein vermeintliches Schnäppchen aus dem Internet ist einem 53-Jährigen am Donnerstagnachmittag zum Verhängnis geworden.

Er war gegen 13.30 Uhr einer Polizeistreife aufgefallen, als die Fahrt für ihn mit seinem E-Scooter im Bereich der Reimlinger Mauer endete. Stolz hatte er den Beamten seine neue, erst kurz zuvor zusammengebaute Errungenschaft, präsentiert. Über die rechtlichen Gepflogenheiten war der Mann jedoch offensichtlich nicht hinreichend informiert. Bei einer Leistung von 1000 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von knapp 40 Stundenkilometern hätte der 53-Jährige vor der Inbetriebnahme einiges beachten müssen. Da der Mann weder einen Führerschein besitzt, noch das Elektrofahrzeug versichert hatte, werden nun strafrechtliche Ermittlungen, unter anderem wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, eingeleitet. Die Polizei Nördlingen weißt in diesem Zusammenhang auf einige der wichtigsten Bestimmungen in Sachen E-Scooter hin. So liegt bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei mindestens sechs bis höchstens 20 Stundenkilometern. Eine Versicherungspflicht mit angebrachter Plakette muss bestehen. Eine allgemeine beziehungsweise Einzelbetriebserlaubnis ist vorhanden und ein Fabrikschild muss angebracht sein. Wer einen E-Scooter fahren will, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Es gelten die gesetzlichen Alkoholbestimmungen. Gefahren darf auf ausgewiesenen Radwegen, auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist der Betrieb nicht gestattet. Eine Helmpflicht besteht nicht