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Grundgesetz

Spaziergang auf den Spuren des Grundgesetzes

Abtsgmünd / Lesedauer: 2 min

Spaziergang durch Abtsgmünd zum 70. Jahrestag der deutschen Verfassung
Veröffentlicht:21.05.2019, 16:38

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Rund 50 Bürgerinnen und Bürger haben an einem Themenspaziergang durch Abtsgmünd teilgenommen. An sieben Stationen haben Redner aus dem Grundgesetz vorgelesen, den Text interpretiert und auch eigene, ihr Leben prägende Erfahrungen zum Ausdruck gebracht.

Es war 18 Uhr, als Bürgermeister Armin Kiemel den Teilnehmern erläuterte, warum man vom „Grundgesetz“ rede und nicht von einer Verfassung. Landrat Klaus Pavel begann die Vortragsrunde im Foyer des Rathauses mit dem Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dabei stellte er heraus, dass der Staat dem Menschen zu dienen habe und nicht der Mensch dem Staat, wie es in der Zeit des Nationalsozialismus gegolten habe.

Vortrag zu den Müttern des Grundgesetzes

Vor der Wasenschule befasste sich Polizeipräsident Roland Eisele mit dem Artikel 2 des Grundgesetzes über die Handlungsfreiheit und die Freiheit der Person. Schulleiter Stefan Schempp von der Friedrich-von-Keller-Schule und Schulleiter Holger Schulz vom Sankt-Jakobus-Gymnasium erläuterten den Artikel 7 über das Schulwesen.

In der katholischen Pfarrkirche Sankt Michael befasste sich der evangelische Pfarrer Martin Gerlach mit der Freiheit des Glaubens, des Gewissens und der Religionsfreiheit, die im Artikel 4 des Grundgesetzes festgeschrieben sind. Der Michaelschor umrahmte diesen Beitrag mit der Europahymne sowie „Dona nobis pacem“.

Auf dem Zehntscheuerplatz setzte sich der Journalist Damian Imöhl mit dem Artikel 5 über die Meinungs- und Pressefreiheit auseinander. Vor der Asylunterkunft in der Gerberstraße befasste sich Gemeinderätin Ute Schlipf mit dem Artikel 16a über das Asylrecht und dem Artikel 3 über die Gleichheit aller Menschen. Zum Abschluss des Rundganges ging Bürgermeister Armin Kiemel auf die beiden Artikel 8 und 9 des Grundgesetzes ein, welche die Versammlungs- sowie die Vereinigungsfreiheit festschreiben. Alle Vortragenden verwiesen auf die anstehenden Kommunalwahlen sowie die Europawahl mit dem Appell, auch vom Recht zur freien Wahl Gebrauch zu machen.

Danach hielt Kreisrätin Julia Frank zur Eröffnung der Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ einen Vortrag, wobei sie die Schwierigkeiten und die heftigen Diskussionen um die Formulierung des Artikels 3 – „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ – darstellte. Im Parlamentarischen Rat, der 1949 das Grundgesetz erarbeitete, waren unter den 65 stimmberechtigten Mitgliedern nur vier Frauen. Diesen „Müttern des Grundgesetzes“ ist die Ausstellung im Rathaus gewidmet.´Gezeigt werden die Lebensbilder der Politikerinnen Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel.