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Cannabisplantage

Zu hoher Stromverbrauch führt zu Cannabisplantage

Aalen / Lesedauer: 2 min

43-Jähriger wird wegen Besitzes von Drogen in nicht geringer Menge zu Bewährungsstrafe verurteilt
Veröffentlicht:08.08.2019, 17:21

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Das Schöffengericht Aalen unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Martin Reuff hat einen 43-Jährigen aus einer Kreisstadt wegen des Besitzes von Drogen in nicht geringer Menge zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einem Monat verurteilt. Der Angeklagte konnte glaubhaft machen, dass er die in seiner Wohnung gezüchteten Marihuanapflanzen lediglich zum Eigenkonsum verwendet hat.

Den Ausführungen von Staatsanwalt Jens Weise zufolge wurden bei einer Durchsuchung im Juli 2018 durch die Polizei acht große Pflanzen und 234 Gramm Marihuana gefunden. Dies entspreche 780 Konsumeinheiten.

Aufgefallen war das Ganze, nachdem eine Elektrofirma bei einer Haussanierung versehentlich die Elektrozähler der Mietwohnungen vertauscht hatte. Dadurch wunderte sich eine Bewohnerin über ihren hohen Stromverbrauch. Wie sich herausstellte, hatte der Angeklagte im Keller Marihuana angebaut und die Pflanzen entsprechend beleuchtet.

Der Beschuldigte zeigte sich geständig. Er versicherte jedoch, die Pflanzen nur zum Eigenbedarf gezüchtet zu haben. Seit 2006 konsumiere er Marihuana, zeitweise sei er auch alkoholsüchtig und tablettenabhängig gewesen. Er begründete dies mit den Belastungen des Fünf-Schicht-Betriebes, denen er bis vor drei Jahren ausgesetzt gewesen sei. Inzwischen habe er sich stabilisiert und arbeite nur noch in Normalschicht. Seinen aktuellen Marihuanakonsum habe er auf ein- bis zweimal pro Woche reduzieren können. Mit dem Drogenmilieu habe er nichts zu tun. Er lebe in geordneten Verhältnissen und sei verheiratet.

Aus den Eintragungen im Bundeszentralregister ging hervor, dass der Angeklagte bereits 2008 wegen Drogenbesitzes zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden war.

Staatsanwalt Jens Weise verlangte in seinem Plädoyer eine erneute Strafe in dieser Höhe sowie eine Geldauflage von 2300 Euro. „Was vor elf Jahren war, darf heute keine Rolle mehr spielen“, sagte Rechtsanwalt Robert Bäumel. Seiner Ansicht nach sei eine Bewährungsstrafe von neun Monaten ausreichend.

Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten letztlich zu einem Jahr und einem Monat auf Bewährung. Außerdem muss er eine Geldauflage von 1200 Euro leisten, an einer Suchtberatung teilnehmen und ein Drogenscreening absolvieren.