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Kurzarbeit

ZF Alfdorf geht in Kurzarbeit

Aalen / Lesedauer: 2 min

Der Betriebsrat zeigt sich mit der Regelung sehr zufrieden. Nich alle Mitarbeiter sind in gleichem Maße betroffen.
Veröffentlicht:26.03.2020, 10:42

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Betriebsrat und Geschäftsführung am ZF-Standort Alfdorf haben eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit abgeschlossen.

Ab Freitag, 27. März werden die Alfdorfer Beschäftigten in die Kurzarbeitsphase starten. Dabei werden nicht alle Mitgarbeiter in gleichem Maße betroffen sein.

Wer in welchem Umfang in Kurzarbeit geht, wird durch die Vorgesetzen in den jeweiligen Bereichen gesteuert – die Rahmenbedingungen hierfür hat eine paritätische Kommission aus Betriebsrat und Arbeitgeber festgelegt.

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Das gesetzliche Kurzarbeitergeld, 60 Prozent des Nettolohns/67 Prozent mit Kindern, wird dank der Betriebsvereinbarung und der guten tariflichen Aufzahlungsregeln des normalen Nettoeinkommens in der baden-württembergischen Metall- und Elektroindustrie (IG Metall) aufgestockt und somit die Einkommensverluste abgemildert. Zudem können die Beschäftigten in der Kurzarbeitsphase Urlaub und Gleitzeit einbringen.

Der Betriebsrat am ZF-Standort Alfdorf zeigt sich mit der Vereinbarung sehr zufrieden: „Uns ist wichtig, die Beschäftigung zu erhalten, mit allen Menschen durch die Krise zu gehen und die Einkommen der Kollegen soweit wie möglich abzusichern“, sagt Daniel Sauerbeck, stellvertretender Betriebsratsvorsitzender.

Finanzielle Einschnitte

„Ich denke, mit der jetzt vereinbarten Kurzarbeitsregelung haben wir ein sehr gutes Instrument, um gut durch die nächsten Monate zu kommen. Dennoch ist mir bewusst, dass viele Beschäftigte mit finanziellen Einschnitten zurechtkommen müssen.“

„Aktuell können wir nicht sagen wie lange sich die Pandemie und die wirtschaftliche Situation sich auf den Standort Alfdorf auswirken wird. Eine schnelle Vereinbarung war zwingend nötig.

Mit dieser Kurzarbeitsvereinbarung und der erfolgreichen Umsetzung des Tarifvertrages T-Zug, 8 zusätzliche bezahlte Tage für alle Tarifangestellten für 2020, sind wir in der Lage flexibel auf Veränderungen zu reagieren.

Nicht zuletzt können und werden dadurch auch betriebsbedingte Kündigungen verhindert“, sagt Wolfgang Betz, Betriebsratsvorsitzender.

Die Corona-Krise auf der Ostalb

Die Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit am ZF-Standort Alfdorf soll zunächst bis 30. Juni gelten. Für die Laufzeit dieser Vereinbarung sind betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen.

Außerdem ist geregelt, dass sich die Einkommenseinbußen weder auf Urlaubsgeld, Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge oder tarifliche Jahresleistungen auswirken.