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Glücksspiel

Wegen Glücksspiels und Drogenhandel angeklagt

Aalen / Lesedauer: 3 min

Zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr wurde in 61-Jähriger verurteilt
Veröffentlicht:23.08.2019, 15:28

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Das Schöffengericht Aalen unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Martin Reuff hat einen 61-jähriger Mann aus einer Kreisgemeinde wegen des Veranstaltens von illegalen Glücksspielen in einer Aalener Gaststätte zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Außerdem muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Vom ebenfalls erhobenen Vorwurf des Drogenhandels wurde der Angeklagte freigesprochen.

Der Anklageschrift von Staatsanwalt Armin Burger zufolge, soll der Mann 2016 in besagter Gaststätte zehn bis 15 Gramm Kokain zum Preis von 100 Euro je Gramm veräußert haben. Außerdem habe der Angeklagte dort im Obergeschoss im Sommer 2017 zwei nicht genehmigte Geldspielautomaten betrieben und dadurch mehrere tausend Euro eingenommen.

Angeklagter über einen Brief anonym beschuldigt

Wie aus den Zeugenprotokollen des ersten Verhandlungstages am 6. Juni hervorging, ist der Angeklagte durch einen anonymen Brief an ein Hauptzollamt, der jedoch mit einer Telefonnummer versehen war, beschuldigt worden. Wie sich herausstellte stammte das Dokument von seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau. Als vermeintliches Beweismittel wurde ein Bild mit einem weißen Pulver beigelegt.

Außerdem hatte laut Polizeiprotokoll ein inzwischen wegen eines Drogendeliktes verhafteter Mann angegeben, vom Angeklagten Kokain erhalten zu haben. Vor Gericht machte dieser jedoch von seinem Aussageverweigerungsrecht, was die Drogen betrifft, Gebrauch. Von Glücksspielen habe er nichts mitbekommen, sagte der Zeuge.

Bei Durchsuchungen der Gaststätte und in der Wohnung des Angeklagten konnten keine Drogen und auch keine entsprechenden Utensilien vorgefunden werden.

Geräte auf dem Flohmarkt gekauft

Der Beschuldigte beteuerte mit Drogenhandel noch nie etwas zu tun gehabt zu haben. Auch konsumiere er keine Drogen. Im Hinblick auf die Glücksspielautomaten gab er an, zwei solche Geräte gebraucht für zusammen 500 Euro auf einem Flohmarkt in Bayern erworben zu haben. Er habe die Geräte auch im Obergeschoss der Gaststätte aufgestellt. Allerdings habe man mit den Automaten keinerlei Gewinne oder Verluste erzielen können, vielmehr hätte es an den Geräten einen Schlüssel gegeben, bei deren Umdrehen die Spieler jeweils exakt ihren Einsatz wieder erhalten hätten. Es habe sich um reine Unterhaltungsautomaten gehandelt. Außerdem sei der entsprechende Raum nicht öffentlich zugänglich gewesen. Er habe sich hier zwei bis drei Mal pro Monat mit sechs bis acht Freunden getroffen. Dabei habe man auch Poker gespielt, allerdings lediglich um Getränke und nicht um Geld. Zwei von Rechtsanwalt Andreas Fuchs benannten Zeugen bestätigten die Aussagen des Angeklagten.

Staatsanwalt Armin Burger bezweifelte jedoch, dass es sich um Treffen ausschließlich im privaten Rahmen gehandelt haben soll. Man habe bei der Durchsuchung auf Handys eine Whats-App-Gruppe mit 85 Personen gefunden. Außerdem sei eine Liste aufgetaucht, die man als Schuldnerliste interpretieren könne. Auf jeden Fall habe der Angeklagte gegen die Urheberrechte des Herstellers der Geldautomaten verstoßen, denn die Software sei manipuliert gewesen.

Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe

In seinem Plädoyer befand Burger aufgrund der Indizienkette und der Aussage des inzwischen verhafteten Mannes bei der Polizeivernehmung den Angeklagten sowohl des Drogenhandels als auch des illegalen Glücksspiels für schuldig und verlangte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Rechtsanwalt Andreas Fuchs dagegen sah in beiden Fällen keine für eine Verurteilung ausreichende Beweislage und plädierte für Freispruch.

200 Stunden gemeinnützige Arbeit

Nach einer Beratung von einer Stunde verkündete Amtsgerichtsdirektor Martin Reuff das Urteil von einem Jahr auf Bewährung. Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, dass der Angeklagte mit den zwei Spielautomaten ein illegales Glücksspiel veranstaltet habe. Er wurde daher neben der Bewährungsstrafe zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit und zu einem Wertersatz in Höhe von 6954 Euro verurteilt. Außerdem wird ihm ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Was den Drogenhandel angehe, reichten die Indizien nicht für eine Verurteilung aus, erklärte der Richter.