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Stadtwerke-Streit: Das sagt OB Rentschler

Aalen / Lesedauer: 4 min

Regierungspräsidium soll nun Vorgänge prüfen und bewerten
Veröffentlicht:07.02.2018, 19:05

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In der Auseinandersetzung um die Aufhebung des Vertrags mit dem bisherigen Geschäftsführer der Stadtwerke Aalen (SWA), Cord Müller, hat Oberbürgermeister Thilo Rentschler am Mittwoch eine persönliche Erklärung abgegeben. Diese hat folgenden Wortlaut:

1 Die Art und Weise, wie in unserer Stadt eine öffentliche Debatte – zu einer internen Personalentscheidung – geführt wird, macht mich sehr betroffen.

2 Bedauerlicherweise geht es dabei nicht um die relevanten Fakten, sondern um Mutmaßungen, Gerüchte, Halbwahrheiten und Vorverurteilungen.

3 Herr Cord Müller und die überwiegende Mehrheit des Aufsichtsrates der SWA kamen zur Übereinstimmung – im Einvernehmen –, das bisherige Vertragsverhältnis zum 15. Dezember 2017 aufzuheben, um Herrn Müller nach zehn Jahren im Dienste der Stadt eine neue berufliche Perspektive zu ermöglichen. Auch im Wissen, dass Herrn Müller während der gesamten Vertragslaufzeit seine vom Aufsichtsrat genehmigte Nebentätigkeit als Geschäftsführer bei EC Power (Hauptsitz Berlin) und als Mitglied des Vorstandes des dänischen Mutterkonzerns (Sitz in Hinnerup) ausgeübt hat und auch weiterhin ausüben wird. In diesem Zusammenhang war Herr Müller in unterschiedlichen Funktionen im Verband der BHKW-Hersteller nebenberuflich tätig und war in dieser Funktion bei bundesweit veranstalteten Kongressen nebenbei als Referent beziehungsweise Teilnehmer tätig.

4 Vereinbart war zwischen Cord Müller und dem Aufsichtsrat (bestätigt durch eine deutliche Mehrheit in der Gemeinderatssitzung am 14. Dezember 2017), einen Aufhebungsvertrag mit Anstand und Würde abzuschließen und – wie in Personalangelegenheiten üblich – Vertraulichkeit über die Vorgänge zu vereinbaren.

5 Dass nunmehr Strafanzeige von der Fraktion der Freien Wähler gestellt wurde, da die vereinbarte Vertraulichkeit verletzt wurde, begrüße ich außerordentlich. Sowohl die Gemeindeordnung als auch das GmbH-Gesetz schreiben eindeutig Verschwiegenheitspflicht über den zu beratenden Sachverhalt vor, wenn schutzwürdige Interessen Einzelner beziehungsweise Betriebsgeheimnisse davon berührt sind. Das wissen auch alle Mandatsträger im Gemeinderat und haben dies im Rahmen ihrer Amtsverpflichtung („stets zum Wohle der Stadt zu handeln“) in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats bestätigt.

Jetzt sehe ich mich gezwungen, alle Mandatsträger an diese Pflichten und die daraus resultierende Verantwortung zu erinnern. Im Grunde genommen weiß ein jeder: Eine Personalakte gehört nicht in die Öffentlichkeit. Und die Öffentlichkeit hat auch hierzu keinen Anspruch, im Gegenteil, man macht sich strafbar, wenn man gegen die Verpflichtungen der Gemeindeordnung beziehungsweise des GmbH-Gesetzes verstößt.

6 Unberührt davon sind die Rechte der Stadträtinnen und Stadträte. Dazu folgende Klarstellung:

  • Es wurden alle Aufsichtsräte ausdrücklich von der Verschwiegenheitspflicht zu den Personalvorgängen bei den Stadtwerken gegenüber ihren Fraktionskollegen entbunden (da diese wiederum der Verschwiegenheit unterliegen). Dadurch erhielten alle Mitglieder des Gemeinderates, die nicht selbst Mitglied im Aufsichtsrat sind, die Möglichkeit, sich über den Vorgang aus erster Hand informieren zu lassen.
  • Allen Fraktionen wurde ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, vor der Sitzung am 14. Dezember 2017 Akteneinsicht vornehmen zu können, um sich ein eigenes Bild machen zu können.
  • Ausdrücklich angeboten wurde auch eine Berichterstattung durch den Oberbürgermeister in den Fraktionssitzungen.
  • Alle Fraktionen haben mindestens ein Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke, sodass der Stand der Diskussionen und die Ergebnisse bekannt waren und sind. Der Aufsichtsrat hat sich in den letzten beiden Jahren im Besonderen mit folgenden Themen beschäftigt:

Kündigung des Stromlieferungsvertrages der Stadtwerke gegenüber der Stadt

150-jähriges Jubiläum

Freibad Spiesel

Situation der Bäder und konzeptionelles Vorgehen

Forschungsprojekt Kopernikus

Einführung neuer Parktarife

7 Wichtig dabei ist festzuhalten, dass dabei alle Aufsichtsräte (inklusive Vorsitzendem) das gleiche Mandat haben: die Geschäftsführung zu kontrollieren und die in die Zuständigkeit des Aufsichtsrates fallenden Beschlüsse zu fassen.

Politische oder gar parteipolitische Auseinandersetzungen gehören nach meiner Auffassung nicht in ein Aufsichtsratsgremium, sondern, wenn überhaupt, in die gemeinderätlichen Gremien.

8 Alle, die sowohl Cord Müller als auch mich kennen, wissen sehr wohl, dass der erhobene Mobbingvorwurf nicht nur konstruiert war, sondern durch nichts gerechtfertigt ist. Ich weise diesen Vorwurf entschieden zurück.

Es gab keine Vorgänge, die diesen schwerwiegenden Vorwurf in irgendeiner Weise rechtfertigen würden.

9 Nachdem nunmehr ein unüberschaubarer Schaden durch die Art und Weise der Öffentlichmachung und öffentlichen Darstellung entstanden ist, habe ich mich entschlossen, alle Vorgänge in diesem Zusammenhang – insbesondere die der letzten zwölf Monate – dem Herrn Regierungspräsidenten (Rechtsaufsicht) zur Prüfung und Bewertung vorzulegen.

10 Ich hoffe, dass durch diese Klarstellung und die unter Punkt 9 genannte Vorgehensweise der notwendige Respekt und die erforderliche Sachlichkeit in der inneren und äußeren Darstellung und Berichterstattung eintreten – zum Wohle der Stadt.“