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Schwere räuberische Erpressung: Angeklagte kommen glimpflich davon

Aalen / Lesedauer: 2 min

Schwere räuberische Erpressung: Ellwanger Jugendschöffengericht setzt Jugendstrafe zur Bewährung aus
Veröffentlicht:18.11.2019, 20:19

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Glimpflich sind drei junge Männer davon gekommen, die sich vor dem Ellwanger Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Maximilian Adis wegen schwerer räuberischer Erpressung verantworten mussten. Das Gericht hat die Verhängung einer Jugendstrafe zur Bewährung vorläufig ausgesetzt. Als Bewährungsauflage wurde gegen das Trio die Ableistung von jeweils 80 Arbeitsstunden innerhalb der nächsten sechs Monate verhängt. Außerdem dürfen sich die beiden 19-Jährigen und der 18-Jährige in der Bewährungszeit von eineinhalb Jahren nichts zuschulden kommen lassen.

Rückblende auf den 19. Januar: Ein Auto fährt vom Aalener Stadtteil Rötenberg in Richtung Wasseralfingen. Im Scheinwerferlicht tauchen zwei Personen auf. Eine kniet auf der Straße, die andere scheint sich um ihn zu kümmern. Das Auto hält. Einer der beiden vermeintlich Hilfsbedürftigen nähert sich dem Fahrzeug, öffnet die Fahrertür und zerrt den Fahrer heraus. Bevor der Beifahrer reagieren kann, wird er von dem anderen Mann aus dem Auto gedrängt und aufgefordert, seinen Geldbeutel herauszurücken. Ein deutlich sichtbarer Schlagring unterstreicht die Forderung, der das Opfer nachkommt. Auch dem Fahrer wurde inzwischen der Geldbeutel abgenommen. Beide Täter fliehen. Die Opfer alarmieren die Polizei . Hubschrauber und Hundestaffel suchen nach den Tätern.

Opfer hatte 200 Euro in Spielbank gewonnen

Was zu diesem Zeitpunkt niemand außer den beiden Tätern und dem Fahrer des Autos weiß: Der ganze Überfall ist vorgetäuscht, zumindest zur Hälfte. Es gibt nur ein Opfer, nämlich den Beifahrer. Der hatte am Nachmittag in einem Spielcasino in Heidenheim 200 Euro gewonnen. Das wussten die drei anderen. Sie wollten ihm mit dieser Aktion das Geld abnehmen.

Angesichts des Ausmaßes der Polizeiaktion schlug dem Rädelsführer, der bei dem Gewinn im Casino dabei war, jedoch das schlechte Gewissen. Zusammen mit Rechtsanwalt Peter Hubel beichtete er bei der Polizei seine Missetat und die seiner Kumpels. In der Folge entschuldigten sie sich schriftlich bei dem Opfer, gaben das erbeutete Geld zurück und bezahlten jeder freiwillig noch 500 Euro Schmerzensgeld.

Der Geschädigte sagte als Zeuge aus, dass er nach dem Überfall psychologische Hilfe in Anspruch nehmen musste. Die Jugendgerichtshilfe bescheinigte den drei bisher unbescholtenen Tätern weitgehend stabile Verhältnisse. Staatsanwalt und Angeklagte nahmen das Urteil noch im Gerichtssaal an.