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Planfeststellung

Planfeststellung für Netzausbau

Aalen / Lesedauer: 2 min

Regierungspräsidium leiitet Verfahren zur Verstärkung von Hochspannungsleitungen ein
Veröffentlicht:25.04.2018, 19:55

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Das Stuttgarter Regierungspräsidium leitet dieser Tage das Planfeststellungsverfahren für die Netzverstärkung im Ostalbkreis ein. Durch das Vorhaben soll das bestehende Netz der Hochspannungsleitungen verstärkt werden, um insbesondere die steigenden Einspeisungen regenerativer Erzeugungsanlagen im Ostalbkreis und Umgebung – zum Beispiel durch Windenergie und Photovoltaik – aufnehmen und verteilen zu können.

Vorhabenträgerin ist die Netze BW GmbH. Das Planfeststellungsverfahren dient der Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und ist Voraussetzung für den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses.

Die Maßnahme umfasst zum einen die 110-kV-Leitung Goldshöfe-Ellwangen, deren bisherige Masten 1 bis 44 mit zwei 110-kV-Stromkreisen durch neue Masten ersetzt werden. Ein Abschnitt wird teilweise mit der 110-kV-Leitung Hohenberg-Goldshöfe auf einem Mastgestänge gebündelt. Im weiteren Verlauf bis zum Umspannwerk Ellwangen sind die Verschiebung Neuler-Schwenningen, die Umfahrung Ellwangen-Schrezheim sowie eine Teilverkabelung in Ellwangen geplant.

Des Weiteren umfasst die Maßnahme die 110-kV-Leitung Ellwangen-Nördlingen. Geplant ist die Zubeseilung eines zweiten Stromkreises auf dem freien Gestängeplatz der bestehenden Anlage von Mast 1 bis 92. Hierfür müssen einzelne Masten verstärkt werden.

42 Kilometer bis zur Landesgrenze

Das Vorhaben hat eine Gesamtlänge von etwa 42 Kilometern und verläuft auf den Gemarkungen der Städte und Gemeinden Hüttlingen, Neuler, Ellwangen, Westhausen, Lauchheim, Bopfingen, Kirchheim am Ries und Riesbürg. Das Vorhaben endet an der Landesgrenze zu Bayern. Auf bayerischer Seite ist ein separates Verfahren für den dort liegenden Abschnitt bis zum Umspannwerk Nördlingen vorgesehen.

Um Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden beziehungsweise zu minimieren und unvermeidbare Beeinträchtigungen zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören zum Beispiel Bauzeitenbeschränkungen, das Anbringen von Nisthilfen und Vogelmarkern, die Rekultivierung von Gehölzbeständen und die Anlage eines Blühstreifens für Feldlerchen.