
Immer wieder kommt es vor, dass am Ehinger Volksplatz mehrere Wohnmobile über Nacht stehen. In der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg steht: „Als touristische Übernachtungsangebote gelten auch Wohnmobilstellplätze – auch wenn diese gebührenfrei genutzt werden können. Dauercampen ist nur erlaubt, wenn ein Härtefall vorliegt. Also beispielsweise, wenn der Betroffene auf dem Campingplatz seinen Erstwohnsitz hat. Saisoncampen ist dagegen nicht erlaubt.