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Beitragsbescheid

IHK Ostwürttemberg unterliegt vor Gericht

Aalen / Lesedauer: 3 min

Verwaltungsgerichtshof hebt auf Betreiben von Rainer Horlacher Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides auf
Veröffentlicht:18.12.2016, 17:39

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Rainer Horlacher hat gewonnen. Der Hüttlinger Unternehmer hatte die Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg verklagt. Der Einzelhändler vertritt die Meinung, dass die Kammer Geld hortet. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hat die Argumente Horlachers aufgegriffen. Die Richter haben jetzt den Beitragsbescheid aus dem Jahr 2013 aufgehoben. Eine Revision ist nicht zugelassen.

In erster Instanz ist Rainer Horlacher noch vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart mit seiner Klage unterlegen. Jetzt hat er Recht bekommen. Für die IHK ist das eine empfindliche Niederlage. Die Mannheimer Richter begründen ihre Entscheidung mit dem Hinweis, dass die Kammer überhöhte Rücklagen gebildet habe. Mit ihrem Urteil hebt die Kammer den Beitragsbescheid von 2013 auf.

In einer ersten Stellungnahme teilt die IHK Ostwürttemberg mit, dass sie derzeit möglichen Rechtsbehelfe prüfe, da sie weiterhin von der Rechtmäßigkeit ihrer Rücklagenpolitik überzeugt sei. Das Urteil beziehe sich im Detail auf die Planung sowie die Dotierung der Rücklagen und unterstelle einen Verstoß gegen das Gebot der Schätzgenauigkeit. Die IHK ist hingegen der Ansicht, dass ihre Rücklagen der kaufmännischen Vorsorge dienten und dienen, um nicht zuletzt Beitragsschwankungen ausgleichen zu können.

Die Kammer wehrt sich weiter

Die vom Gericht besonders kritisch bewertete Ausgleichsrücklage für Beitragsausfälle sei seinerzeit von der IHK-Vollversammlung in Kenntnis der größten Finanz- und Wirtschaftskrise und deren schwer bis nicht vorhersehbaren, aber prognostisch erwarteten Auswirkungen auf die IHK-Finanzen gebildet worden, heißt es in der Stellungnahme der Kammer weiter. Die IHK widerspricht ausdrücklich möglichen Überlegungen, dass in Vergangenheit nicht nach dem Gründlichkeitsprinzip verfahren und die Rücklagen nicht sachgerecht und vertretbar gebildet worden seien. Nach eingehender Bewertung des Urteils will die IHK Ostwürttemberg prüfen, welche weiteren rechtlichen Schritte nach diesem zweitinstanzlichen Urteil des VGH möglich sind.

Laut Berichten soll die IHK Ostwürttemberg vor drei Jahren 8,5 Millionen Euro in den Rücklagen gehortet haben. Diese verteilten sich auf verschiedene Töpfe. Allein für Bau und Instandhaltung hat die Kammer demnach vier Millionen Euro zurückgelegt. Außerdem kann die IHK auf eine Liquiditäts- und zwei Ausgleichrücklagen zurückgreifen.

Im Kern geht es Horlacher aber um mehr: Das Mitglied der IHK-Vollversammlung fordert seit vielen Jahren die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in den Kammern. Er setzt sich dafür ein, dass die Kammer das Geschäftsführer-Gehalt veröffentlicht und offen und transparent die Finanzen und Ausgaben darstellt. Vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen müssten stärker vom Beitrag entlastet werden. Denn die IHK bringe ihnen oft keinen oder nur geringen Nutzen, argumentiert Horlacher.

Der Einzelhändler gehört auch dem Bundesverband der freien Kammern an, der vor 20 Jahren gegründet wurde und 1300 Mitglieder hat. Deren Geschäftsführer, Kai Boeddinghaus, nennt das Urteil des VGH einen Meilenstein mit Signalwirkung für das zukünftige Finanzgebaren der 79 deutschen Industrie- und Handelskammern. Gewinne, die eine Kammer gar nicht erwirtschaften dürften, könnten mit diesem Urteil nicht mehr „willkürlich in Rücklagen verschoben“ werden. Vielmehr müssten Überschüsse, die nicht zur Deckung der Aufgaben der Kammer dienten, in Form von Beitragssenkungen an die Mitglieder zurückgegeben werden.