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Geldstrafe

„Grapscher“ zu Geldstrafe verurteilt

Aalen / Lesedauer: 3 min

32-Jähriger belästigt Frau nach Weihnachtsfeier - Urteil noch nicht rechtskräftig
Veröffentlicht:30.07.2018, 15:35

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Wegen sexueller Nötigung hat Amtsrichterin Isolde Ziegler – Bastillo einen 32 jährigen Mann aus Aalen zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen á 70 Euro, also insgesamt 4900 Euro verurteilt.

Der seither unbescholtene junge Mann nahm das Urteil sichtlich konsterniert zur Kenntnis. Er hatte gegen einen entsprechenden Strafbefehl, der um einiges niedriger war, Einspruch eingelegt, sodass es nun zur Verhandlung vor dem Aalener Amtsgericht kam. Auch in der Verhandlung hatte er die ihm von Staatsanwalt Maximilian Adis zur Last gelegten Vorwürfe vehement bestritten.

Frau im Club belästigt

Der Automechatroniker war Anfang Dezember 2017 mit einigen Kollegen nach der betrieblichen Weihnachtsfeier noch zum Nachfeiern in einen Aalener Club gegangen. Dort soll er, so die Anklage, nachts gegen 2 Uhr einer 28 jährigen Frau aus einer Remstal-Gemeinde beim Tanzen zweimal von hinten in den Schritt gefasst haben. Deren Begleiter, der als Zeuge vor Gericht aussagte, soll daraufhin versucht haben, dem Beschuldigten einen Faustschlag zu verpassen, verfehlte jedoch sein Ziel. In den darauf folgenden Tumult griffen die Türsteher ein und warfen den Beschuldigten und einen seiner Kumpel aus dem Club. Draußen vor der Tür trafen die beiden Kontrahenten kurze Zeit später erneut aufeinander. Dabei holte der Begleiter der Frau erfolgreich nach, was zuvor noch misslungen war. Er verpasste dem Beschuldigten einen Faustschlag aufs Auge, bei dem dieser kurz zu Boden ging. Bei der eintreffenden Polizei erstattete der 32-Jährige deswegen Anzeige gegen den Schläger. Den darauf folgenden Strafbefehl hat dieser akzeptiert.

Anwalt plädiert auf Freispruch

Zwei Wochen später flatterte dem 32 jährigen allerdings ebenfalls ein Strafbefehl ins Haus wegen sexueller Nötigung, gegen den er Einspruch einlegte. In der Verhandlung äußerte er die Vermutung, dass die Anschuldigung quasi eine Retourkutsche für seine Anzeige gegen den Bekannten der mutmaßlich begrapschten Frau sei. Diese hatte sich erst zur Anzeige entschlossen, nachdem sie von der Polizei wegen der Auseinandersetzung vor dem Club befragt worden war. Die Aussagen von weiteren Augenzeugen – allesamt Arbeitskollegen des Beschuldigten – konnten zur Aufhellung des nächtlichen Geschehens im Club nicht allzu viel beitragen. Richterin Ziegler – Bastillo ermahnte die jungen Männer immer wieder energisch, nur das auszusagen, was sie tatsächlich gesehen haben und nicht etwa zu versuchen, ihrem Kollegen mit einer entsprechenden Aussage helfen zu wollen. Staatsanwalt Maximilian Adis hielt die Aussagen der jungen Frau und ihres Begleiters für glaubhaft und forderte eine entsprechende Bestrafung des Beschuldigten. Rechtsanwalt Markus Kiesel sah dies völlig anders und plädierte auf Freispruch für seinen Mandanten. Amtsrichterin Ziegler – Bastillo schloss sich jedoch den Argumenten des Staatsanwalts an. Für sie stehe mit hinreichender Sicherheit fest, so ihre Urteilsbegründung, dass der Mann der jungen Frau beim Tanzen zweimal von hinten in den Schritt gefasst hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.