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Waldbaden

Gefahren im Wald werden oft übersehen

Aalen / Lesedauer: 3 min

Waldbesitzer und -benutzer sollten sich an klare Regeln halten
Veröffentlicht:15.10.2019, 11:00

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In den vergangenen Jahren erlebt der Wald einen enormen Zuspruch. Derzeit beobachten die Förster einen wahren Wald-Hype, der beim neuen Trend Waldbaden beginnt und Segway-Touren durch den Wald noch nicht aufhört. Obwohl zwar grundsätzlich das Recht des freien Betretens im gesamten Wald gilt – egal ob Staats- oder Privatwald –, beobachten die Förster dennoch kritisch, dass das Eigentumsverständnis der Waldbesucher nicht immer ganz klar ist und der Wald scheinbar als Allgemeingut angesehen wird.

Doch welche Rechte und Pflichten haben nun die Waldbesitzer und die Waldbesucher? Die Waldbesitzer sind in erster Linie aufgefordert für einen möglichst unfallfreien Waldaufenthalt zu sorgen. Spätestens wenn der Waldbesitzer auf eine potentielle Gefahr hingewiesen wird, ist der in der Pflicht tätig zu werden. Je offenkundiger die Gefahr ist, je mehr die Beseitigung erwartet werden kann, je weniger der Waldbesucher damit rechnen kann und je größer der potenzielle Schaden ist, desto eher muss im Falle eines Falles der Besitzer des Waldes haften.

Respekt und konfliktfreies Miteinander

Was nicht etwa bedeutet, dass die Waldbesucher, die Spaziergänger, Radfahrer und Reiter nicht mit einigen Gefahren rechnen müssen. Zu diesen waldtypischen Gefahren zählen beispielsweise ungesicherte Wege, Löcher und Rutschungen im Untergrund, aber auch herabstürzende Äste oder Baumteile und Tiere wie Zecken oder der Eichenprozessionsspinner. Und auch wenn bei Baumfällungen Absperrungen errichtet werden, muss der Besucher schon zu seiner eigenen Sicherheit darauf Rücksicht nehmen.

Hinzu kommt das Konfliktpotenzial zwischen den verschiedenen Gruppen der Erholungsuchenden. Wer sich nach Ruhe sehnt, ist nicht erfreut, wenn eine Gruppe Mountainbiker an ihm vorbeirast.

Vor allem im öffentlichen Wald wird daher versucht, auf gezielte Besucherlenkung durch attraktive Angebote zu setzen. Dazu gehören Spielplätze, Grillstellen, Mountainbike-Strecken, Trimmpfade oder auch Ruhestellen. Klassisches Beispiel für einen Erholungswald mit einem breiten Angebot für Familien und Naturliebhaber ist der Taubentalwald, der oft und gerne von der Gmünder Bevölkerung als Naherholungsgebiet genutzt wird. Er ist ein gutes Beispiel, wie gezielt Angebote geschaffen werden können, die den Waldspaziergang für alle Bevölkerungsgruppen bereichern können, etwa eine Waldkugelbahn und Lehrstationen.

In der forstlichen Planung wird darauf zum Beispiel mit den genannten Angeboten Rücksicht genommen. Oder auch, indem versucht wird, einen Kahlschlag möglichst zu vermeiden, um den Besuchern auch optisch einen ansprechenden Wald bieten zu können.

Und was darf aus dem Wald alles mitgenommen werden? Gegen die Sammlung von Pilzen und Beeren für den Eigengebrauch oder das Pflücken von Blumen und Kräutern, das nicht über einen Handstrauß hinaus geht, ist nichts einzuwenden. Auch abgestorbenes Holz für das Lagerfeuer darf gesammelt werden. Größere Mengen an Pilzen oder Schmuckreisig, die dann vermarktet werden, sind wiederum nicht erlaubt. „Der Wald ist groß und verträgt viel und auch das Wild ist erstaunlich anpassungsfähig“, bilanziert Jens-Olaf Weiher von der Forst-außenstelle Schwäbisch Gmünd. Dennoch mahnt er zu gegenseitigem Respekt, um das Miteinander im und für den Wald möglichst angenehm und konfliktfrei zu gestalten.