StartseiteRegionalRegion OstalbAalenDiese Regelungen gelten an Silvester

Kontaktbeschränkung

Diese Regelungen gelten an Silvester

Aalen / Lesedauer: 1 min

Bundesweites Verkaufsverbot von Pyrotechnik zum Jahreswechsel, Kontaktbeschränkungen einhalten: So kann man kurz und knapp die an Silvester geltenden Regelungen zusammenfassen.
Veröffentlicht:30.12.2021, 13:39

Artikel teilen:

Bundesweites Verkaufsverbot von Pyrotechnik zum Jahreswechsel, Kontaktbeschränkungen einhalten: So kann man kurz und knapp die an Silvester geltenden Regelungen zusammenfassen.

Grundsätzlich ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen am 31. Dezember und am 1. Januar zwar erlaubt, es wird jedoch dringend davon abgeraten, um damit einhergehende Verletzungen zu vermeiden. Feuerwerkskörper aus den Vorjahren können unter Umständen durch falsche Lagerung beschädigt sein und sollten ebenfalls nicht abgebrannt werden. Feuerwerkskörper dürfen nicht von Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren abgebrannt werden. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die seit 27. Dezember 2021 in Kraft getretene Corona-Verordnung des Landes sieht folgende Regelungen vor: In der Alarmstufe II darf bei Treffen, bei denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, nur ein Haushalt mit zwei weiteren Personen zusammenkommen. Kontaktbeschränkung für geimpfte und genesene Personen: zehn Personen in Innenräumen, 50 Personen im Freien. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht.

Die Kontaktbeschränkungen gelten auch für Treffen in Restaurants und anderen Gastronomiebetrieben. Dort gilt 2G-plus. Von der Testvorlage ausgenommen sind: Personen, die bereits ihre Booster-Impfung erhalten haben, bei denen die Zweitimpfung weniger als drei Monate zurückliegt oder bei denen die Genesung von der Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 weniger als drei Monate zurückliegt. Die Sperrstunde in der Nacht von Silvester auf Neujahr ist um 1 Uhr. Diskotheken und Clubs dürfen nicht öffnen.