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Maskenpflicht
Corona-Verordnung: Maskenpflicht auf dem Aalener Wochen- und Krämermarkt
Aalen / Lesedauer: 1 min
Während der Marktzeiten und am 9. November muss Maske getragen werden. Auch in Unterrombach wird zur Maske geraten.
Die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gibt eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen vor, wenn nicht sichergestellt ist, dass der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Wie die Stadt Aalen mitteilt, gilt aus diesem Grund ab sofort auf dem Aalener Wochenmarkt während den Marktzeiten eine Maskenpflicht. Die Maskenpflicht gilt auch auf dem Krämermarkt am 9. November.
Der Wochenmarkt Unterrombach hingegen findet auf einem Parkplatz und nicht in einer Fußgängerzone statt. Trotzdem gibt es auch hier seitens der Stadtverwaltung die dringende Empfehlung, auf dem Marktgelände eine Maske zu tragen.