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Bußgeld

Ausweis abgelaufen: Stadt droht mit Bußgeld

Aalen / Lesedauer: 3 min

Verwaltung leitet nach dreimaliger Mahnung ein Bußgeldverfahren ein – Das müsste sie aber gar nicht
Veröffentlicht:13.02.2015, 20:17

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Die Stadt Aalen droht ihren Bürgern mit abgelaufenem Personalausweis ein Bußgeld an. Und das wird auch vollstreckt. Die Verwaltung kann das zwar, muss sie aber nicht. Andere Kommunen und Städte sehen es entspannter, wenn der Ausweis ihrer Bürger erloschen ist.

Der erste Brief ist noch freundlich formuliert. „Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ihr Personalausweis am….. abgelaufen ist.“ Stufe zwei kommt dann konkreter daher: „Wir bitten Sie daher schnellstmöglich bei unserem Passamt einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.“ Die dritte „wiederholte Aufforderung“ hört sich dann so an: „Sollten Sie dieser Aufforderung nicht innerhalb 14 Tagen nachkommen, müsste zu unserem Bedauern ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet werden.“

Offenbar geht die Stadt bei abgelaufenen Personalausweisen recht rigoros vor. Ein Tag über der gesetzten allerletzten Frist nach dem dritten Anschreiben wird das Bußgeldverfahren eingeleitet. Das berichtet jedenfalls die Mitarbeiterin eines Aalener Stadtteil-Rathauses.

Nicht bevormunden

In anderen Städten im Ostalbkreis oder in der Region verzichtet man auf das Aalener Sanktionsmodell. Etwa in Ellwangen: „Wenn ein Personalausweis in drei Monaten abläuft, schicken wir ein Schreiben raus,“ erklärt Pressesprecher Anselm Grupp. Ein Bußgeldverfahren wird aber nicht eingeleitet – „wir machen keine aktive Bußgeldeintreibung“. Wenn bei einer Kontrolle ein Bürger aber mit abgelaufenem Ausweis erwischt wird, wird gemäß Gesetz ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Denn laut Personalausweisgesetz ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116. Absatz 1 des Grundgesetzes verpflichtet, ab 16 Jahren einen Ausweis zu besitzen und unterliegt der „allgemeinen Meldepflicht“. Als Ausweis genügt auch der Reisepass, der natürlich so wie der Personalausweis gültig sein muss.

„Überaus verwundert und überrascht“ zeigt sich Hüttlingens Bürgermeister über die Aalener Bußgeld-Androhung: „Von so einem Verfahren habe ich noch nie gehört und so was machen wir auch nicht“, erklärt Günter Ensle: „Wir sind überzeugt von mündigen, verantwortungsvollen Bürgern, die einen abgelaufenen Ausweis selbst feststellen und neu beantragen. Wir wollen unsere Bürger nicht bevormunden.“

Auch in Heidenheim geht man nicht den „Aalener Weg“ der Bußgeldandrohung- und Vollstreckung. „Mir ist keine gesetzliche Vorschrift bekannt, die eine Gemeindeverwaltung verpflichtet, Bürger anzuschreiben, wenn deren Ausweisdokument in Kürze abläuft und diesen Hinweis mit einer Bußgeldandrohung zu versehen“, sagt Heidenheims Pressesprecher Wolfgang Heinecker. Das Bürgeramt Heidenheim erlässt solche „generellen Hinweisschreiben“ überhaupt nicht. Selbst wenn „im Rahmen einer Sachbearbeitung“ festgestellt werde, dass jemand keinen gültigen Ausweis besitzt, ist die Heidenheimer Reaktion laut Pressesprecher vergleichsweise freundlich: „Es wird gebeten, einen neuen Ausweis bei uns zu beantragen.“

Den gleichen Weg wie in Aalen unter den großen Städten im Ostalbkreis geht nur Schwäbisch Gmünd. Wer nach dreimaligem Anschreiben nicht reagiert, auf den kommt auch in Gmünd ein Bußgeldverfahren zu. Das sei „ein Druckmittel“ und „so üblich“, sagt die stellvertretende Pressesprecherin Ute Meinke. Jede Verwaltung könne das so handhaben, wie sie es für richtig halte.

Und in Aalen? Auf die abgelaufenen Ausweise mache man schon „seit einer Ewigkeit“ die Bürger aufmerksam, sagt der stellvertretende Pressesprecher der Stadt Aalen, Ralf Abele. Seit über zehn Jahren würde man das Bußgeld laut Verwaltungsbeschluss androhen und auch eintreiben. Zunächst sind 25 Euro „fällig“, wer dann immer noch nicht bezahlt, dem drohen weitere Mahnstufen. Pro Jahr, sagt Abele, kommt es etwa zu 100 Fällen von Bußgeld-Verfahren wegen abgelaufener Personalausweise gegen Aalener Bürger.