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Inzidenz

Aalener Kitas ab Mittwoch geschlossen

Aalen / Lesedauer: 2 min

Eine Notbetreuung wurde eingerichtet
Veröffentlicht:20.04.2021, 11:35

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Aufgrund der hohen Inzidenz von über 200 Neuinfektionen schließen in Aalen am Mittwoch die Kindertageseinrichtungen. Das hat die Stadt Aalen mitgeteilt. Grundlage der Entscheidung ist die so genannte „Notbremse des Bundes“. Die Schließung von Kitas und das Angebot der Notbetreuung gilt solange, bis an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen der Inzidenzwert unter 200 ist. Die konkrete Feststellung trifft der Landkreis.

Die Stadt Aalen stellt den Eltern zweimal wöchentlich Schnelltests je betreutem Kita-Kind zur Verfügung. Die Eltern erhalten diese über die jeweilige Kita. Ab Montag, 19. April, stehen Tests in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Aalen in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Bei Fragen erhalten die Eltern Unterstützung durch die Fachkräfte in den Einrichtungen. Die Selbsttests können zu Hause von den Eltern am Kind selbst durchgeführt werden. Die Eltern bestätigen schriftlich die Testung und das Ergebnis gegenüber der Kita.

Bislang ist die Testung der Kinder freiwillig. Die indirekte Testpflicht für Kitas analog den Schulen wird bereits in den kommunalen Landesverbänden und bei den Kita-Trägerverbänden thematisiert. Weitere Informationen folgen.

Alle Kita-Träger in Aalen werden ab Mittwoch, 21. April, eine Notbetreuung einrichten. Diese soll ausschließlich dann in Anspruch genommen werden, wenn dies zwingend erforderlich ist, das heißt eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann.

In folgenden drei Fallkonstellationen kann die Notbetreuung in Anspruch genommen werden:

  • Beide Erziehungsberechtigte (bei Alleinerziehenden dieser) sind durch ihre berufliche Tätigkeit oder des Studiums/Schulbesuches tatsächlich an der Betreuung gehindert und es steht keine andere Betreuungsperson zur Verfügung. Es kommt nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in Präsenz außerhalb der Wohnung oder im Homeoffice verrichtet wird oder ob die berufliche Tätigkeit in der kritischen Infrastruktur erfolgt.
  • Wenn das Kindeswohl dies erfordert

Aus anderen schwerwiegenden Gründen, wie beispielsweise pflegebedürftige Angehörge oder schwere Krankheit eines Elternteils.

Das Vorliegen der Punkte 1 oder 3 ist durch die Eltern der Kita schriftlich zu bestätigen. Der Kinderträger kann eine Bestätigung des Arbeitgebers von den Personensorgeberechtigten einfordern. Weitere Informationen erhalten die Eltern direkt in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen.