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16 Notrufe in zwei Stunden: Das kommt die Anruferin teuer zu stehen

Aalen / Lesedauer: 2 min

Unbegründete Anrufe kommen Frau teuer zu stehen
Veröffentlicht:08.10.2018, 14:17

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Weil sie mehrmals bei der Polizei unter 110 angerufen und wirre Geschichten erzählt hat, muss sich eine Frau vor dem Amtsgericht in Aalen rechtfertigen.

Die Anrufe waren offensichtlich unbegründet. Die 49-jährige Frau aus Aalen rief 16 Mal innerhalb von zwei Stunden an und blockierte die 110 für echte Notfälle. Dafür hat sie einen Strafbefehl über 1800 Euro erhalten. Gegen den hatte sie Widerspruch eingelegt, sodass es nun zu der Verhandlung vor Amtsrichterin Isolde Ziegler-Bastillo kam.

In einer ersten Verhandlung vor drei Wochen, hatte die Frau, die ohne Verteidiger vor dem Amtsgericht erschienen war, behauptet, ihr Handy sei ihr abhanden gekommen. Sie vermute, dass jemand anderes von ihrem Handy aus die 110 angerufen habe. Amtsrichterin Ziegler-Bastillo hatte darauf die Verhandlung vertagt und die Mitschnitte der Anrufe von der Polizei angefordert.

Markante Stimme identifiziert Anruferin

In der Verhandlung am Montag teilte die etwas desorientiert wirkende Frau nun mit, dass ihr Handy bei einem Bekannten wieder aufgetaucht sei. Das interessierte die Richterin jedoch nicht besonders. Sie ließ im Gerichtssaal die Mitschnitte von zwei Anrufen vom März 2018 abspielen und darauf war die markante Stimme der Frau nach Einschätzung von Isolde Ziegler-Bastillo und der Vertreterin der Staatsanwaltschaft Ellwangen ohne jeden Zweifel zu identifizieren.

Der Polizeibeamte am Notruftelefon hatte sie auch mit Namen angesprochen. Die Polizei hatte nach den ersten Anrufen vorsichtshalber auch eine Streife zur Wohnung der Frau geschickt. Diese hatte jedoch nicht geöffnet, sondern kurz darauf weiter auf der 110 angerufen und dem diensthabenden Polizisten wirre Storys erzählt.

Polizei blockiert Handy

Daraufhin hatte die Polizei das Handy der Frau für eine halbe Stunde blockieren lassen, woraufhin die Anrufe aufgehört hatten. Mit den Aufzeichnungen der Anrufe konfrontiert, meldete die Beschuldigte ziemlich kleinlaut noch einige vage Zweifel an, ob dies tatsächlich ihre Stimme sein soll. Sie könne sich das Ganze jedenfalls nicht erklären.

Richterin Ziegler-Bastillo empfahl der leicht verwirrt wirkenden Beschuldigten, den Einspruch zurück zu nehmen. Bei einem Urteil könne es für sie möglicherweise noch teurer werden. Nach kurzer Überlegung stimmte die Beschuldigte zu und nahm den Einspruch zurück. Damit wurde der Strafbefehl über 1800 Euro – auch nach Zustimmung der Vertreterin der Staatsanwaltschaft – rechtskräftig.