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Baugebiet

„Nelbling“ soll komplett zum Baugebiet entwickelt werden

Wurmlingen / Lesedauer: 2 min

Fläche umfasst etwa 1,5 Hektar – Es könnten dort bis zu 18 Gebäude entstehen
Veröffentlicht:13.10.2020, 18:01

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In Wurmlingen soll entsprechend den Entwicklungszielen der Gemeinde das Gebiet „Nelbling“ – einzelne Gebäude sind dort bereits vorhanden – komplett zum Baugebiet entwickelt werden. Dazu wurden im Gemeinderat mit der Zustimmung zur Beauftragung der Badenova-Konzept GmbH als Erschließungsträger und der Bestätigung der Vertragsentwürfe die Weichen gestellt.

Das künftige Baugebiet liegt im Bereich des Ortsausganges Richtung Tuttlingen zwischen der Unteren Hauptstraße sowie der Nelblingstraße im Nordosten und dem Bahndamm der Deutschen Bundesbahn im Südwesten. Die bebaubare Bruttofläche umfasst rund 1,5 Hektar.

Der vorliegende, unter drei Varianten ausgewählte Gestaltungsplan sieht entsprechend dem bestehenden Flächennutzungsplan überwiegend Wohnbaufläche, aber auch teilweise Mischgebietsfläche vor. Entsprechend dem Gestaltungsplan könnten dort bis zu 18 neue Gebäude entstehen. Die Grundstücke sind überwiegend in Privatbesitz. Daher ist eine amtliche Umlegung erforderlich. Die Entwicklung des Geländes sei in den vergangenen Monaten mit den Besitzern besprochen worden: „Grundsätzlich sind alle Grundstückseigentümer an einer Entwicklung dieses Gebiets interessiert“, hatte Bürgermeister Klaus Schellenberg erläutert.

Die Umsetzung sei wieder mit einem Erschließungsträger geplant – vergleichbar mit der Entwicklung des Baugebiets „Riedenstall II“ vor rund zwölf Jahren. Jetzt allerdings mit einem anderen Partner: Das preisgünstigste Angebot hatte die Badenova-Konzept GmbH abgegeben. Diese soll – auch entsprechend der im Vorfeld erfolgten Zustimmung der Grundstücksbesitzer – beauftragt werden. Zudem: Ein Grunderwerb durch den Erschließungsträger sei nicht vorgesehen.

Die erforderlichen Vertragstexte liegen bereits im Entwurf vor und sind auch schon an das Kommunalamt des Landratsamtes Tuttlingen zur Überprüfung weitergeleitet worden. Bei den Verträgen handelt es sich zunächst um den städtebaulichen Vertrag und den Erschließungsvertrag der Gemeinde mit dem Erschließungsträger. Außerdem liegt der Entwurf der Kostenerstattungsvereinbarung zwischen dem Erschließungsträger und den einzelnen Grundstückseigentümern vor.

Als nächste Schritte sind die Vertragsabschlüsse der Gemeinde mit dem Entwicklungsträger geplant. Danach soll der Start des Bebauungsplanverfahrens erfolgen. Dazu sind die Abstimmungen mit dem Städteplaner und dem Erschließungsplaner erforderlich. Erarbeitet werden muss zudem eine erste städtebauliche Kalkulation. Außerdem müssen notwendige Gutachter- und Ingenieurleistungen in Auftrag gegeben werden. Anschließend wird mit dem Umlegungsverfahren begonnen.