StartseiteRegionalRegion TuttlingenVillingen-SchwenningenProzess: Gab es Sex mit zwei Patientinnen?

Villingen-Schwenningen

Prozess: Gab es Sex mit zwei Patientinnen?

Villingen-Schwenningen / Lesedauer: 3 min

Ein Psychologe wird in einem Gerichtsprozess freigesprochen
Veröffentlicht:12.03.2018, 11:34

Artikel teilen:

Eine 45-jährige fühlt sich hintergangen und ausgenutzt. Das rührt aus vier sexuellen Kontakten mit einem 50-jährigen Mann, so sagt sie, in den sie sehr verliebt war. Warum sich diese Personen vor dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen treffen, liegt daran, dass der Angeklagte der ehemalige Psychotherapeut der Frau ist.

Die Frage, die sich dem Schöffengericht stellte, ist jedoch: Hat es überhaupt sexuellen Kontakt zwischen den beiden gegeben? Oder haben sich zwei Damen aus gebrochenem Herzen heraus eine Geschichte ausgedacht, die sie vielleicht selbst glauben? Laut Anklage soll der Psychologe, der in einer Klinik im Schwarzwald-Baar-Kreis beschäftigt ist, im August 2016 zwei Patientinnen sexuell missbraucht haben, unter Ausnutzung des Beratungsverhältnisses. Heißt – Ärzten ist es untersagt, die labile Position ihrer Patienten zu sexuellen Zwecken auszunutzen.

Angeklagter bestreitet Vorwürfe

Vier Mal soll er dennoch Geschlechtsverkehr mit einer der beiden Frauen gehabt haben – einvernehmlich sagt sie. Ein weiteres Mal mit einer weiteren, ebenfalls 45-jährigen Patientin, die zur selben Zeit seine Patientin in der Klinik war.

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Er habe mit keiner der beiden Frauen Sex gehabt, schließlich sei er glücklich verheiratet. Die 45-jährige Frau ist sich jedoch sicher: Bei Therapiesitzungen hätte er immer wieder Avancen gemacht, gesagt, er wolle sie heiraten. Schließlich hätte er sie auf ihrem Zimmer besucht, sie umarmt, geküsst, gesagt, er könne ihr vertrauen. Schließlich habe sie das auch getan und mit ihm Sex gehabt. Dasselbe wiederholte sich an vier weiteren Treffen auf ihrem Zimmer. „Ich dachte, dass wir zusammenkommen und heiraten werden“, sagt die Frau, die zehn Jahre alleine gewesen ist. Whatsapp-Nachrichten, in der sie ihre Liebe gestand, blieben unbeantwortet.

Gegensätzliche Fakten

Im selben Zeitraum soll er jedoch einer weiteren Patientin in psychologischer Behandlung Avancen gemacht haben. Auch ihr habe er immer wieder Komplimente gemacht, sie kurz vor ihrer Entlassung auf ihrem Zimmer besucht, sich entkleidet, schließlich mit ihr Sex gehabt – ebenfalls einvernehmlich. Da beide Frauen lange alleine gewesen seien, hätten sie sich ihm anvertraut, es geschehen lassen.

In den Aussagen der beiden Damen, die schon während dem Aufenthalt vermutet haben, dass es eine Nebenbuhlerin gäbe und dann Kontakt aufgenommen haben, fanden sich einige Widersprüche. Bis zum Ende der Verhandlung ist nicht klar, ob es zum Geschlechtsverkehr gekommen ist – zu viele Fakten standen gegensätzlich im Raum.

Am Ende steht Aussage gegen Aussage: „Sie haben das möglicherweise zusammengesponnen“, resümiert Richter Christian Bäumler. „Dennoch halten wir es für möglich, dass es zu einem sexuellen Verhältnis gekommen sein könnte“, erklärt er beim Urteilsspruch. „Aber die Aussagen waren anhand der Fakten nicht so, dass sie für eine Verurteilung reichen konnten.“ Der Psychologe wird freigesprochen.