Handwaschbecken

Portal enthüllt Hygiene-Berichte

Villingen-Schwenningen / Lesedauer: 4 min

Auf „Topf Secret“ stehen Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen in Restaurants
Veröffentlicht:11.10.2019, 17:09

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sbo) - Schmutzige Böden, ein verdrecktes Handwaschbecken, eine unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln und Essensreste vom Vorabend, deren Verbleib unklar ist - diese Beanstandungen einer Lebensmittelkontrolle vom Juni 2019 betreffen ein Restaurant in Villingen-Schwenningen. Einzusehen ist der Bericht jedoch nicht bei der zuständigen Behörde – dem Landkreis –, sondern auf dem Online-Portal „Topf Secret“. Dort können Privatpersonen bei Behörden seit Januar Kontrollberichte über Restaurants, Bäckereien und andere Lebensmittelbetriebe anfordern.

„Topf Secret“ ist eine gemeinsame Plattform der Verbraucherorganisation Foodwatch und der Transparenzinitiative „Frag den Staat“. Beide Organisationen kritisieren, dass die Behörden in Deutschland nur in Ausnahmefällen Lebensmittelkontrollen aktiv veröffentlichen. Mit „Topf Secret“ gehe man „gegen Geheimniskrämerei in Lebensmittelbehörden vor“, heißt es auf der Seite von Foodwatch.

In der App oder auf der Browserseite von „Topf Secret“ befindet sich der User auf einer interaktiven Karte Deutschlands. Auf ihr sind die Restaurants, Bäckereien und Co. mit bunten Pins eingezeichnet. Zu den verschiedenen Farben gibt Foodwatch die Auskunft: Wenn ein Betrieb mit einem blauen Pin gekennzeichnet ist, dann ist noch kein Antrag über die Herausgabe eines Hygieneberichts gestellt worden. Gelb bedeutet, dass ein Antrag eingereicht wurde und von der Behörde bearbeitet wird. Rot heißt, dass der Antrag von der Behörde abgelehnt wurde. Grün, dass der Antrag erfolgreich war, unabhängig davon, ob es Beanstandungen gab oder nicht.

Da Nutzer selbst die farbliche Einstufung vornehmen, könne die Kennzeichnung jedoch fehlerhaft sein: Beispielsweise könne ein Antrag als „erfolgreich“ markiert worden sein, obwohl es nur eine Zwischenantwort gab. Darüber hinaus entscheiden die Nutzer selbst, ob sie die erhaltenen Kontrollberichte auf die Plattform hochladen. Ein erfolgreicher Antrag bedeutet also nicht zwingend, dass ein Bericht online einsehbar ist.

In Villingen-Schwenningen sind rund 30 Anfragen verzeichnet, davon sind sieben grün – also als „erfolgreich“ – markiert. Wer sich durch die grünen Pins klickt, findet dann aber nur bei drei Pins hochgeladene Berichte der Lebensmittelkontrolle. So wurde neben dem erwähnten Bericht über ein Restaurant auf der Plattform auch der Bericht über Hygienemängel in einer Shisha-Bar hochgeladen: In dem Kontrollbericht vom Januar 2019 ist von zum Teil stark verschmutzten Fritteusen, einer mit einem Fettfilm behafteten Dunstabzugshaube sowie einer dreckigen Bierschankanlage die Rede.

Lobbyverband Dehoga geht gegen Plattform vor

Bundesweit sollen über „Topf Secret“ bislang mehr als 38 000 Anfragen gestellt worden sein - davon alleine in Baden-Württemberg 5342. Die Plattform ist allerdings umstritten: Kritik kommt vor allem vom Lobbyverband der Hotels und Gaststätten ( Dehoga ). Der Verband hat schon mehrfach gegen „Topf Secret“ geklagt. Daniel Ohl vom Dehoga Baden-Württemberg spricht von einem Online-Pranger. Er bemängelt, dass im Gegensatz zu den staatlichen Veröffentlichungen bei „Topf Secret“ keine klaren Spielregeln gelten. Nur mit den gesetzlichen Spielregeln würde es jedoch ein Mindestmaß an Fairness geben. Das Portal setze auf das mittelalterliche Prinzip der Abschreckung, Dehoga dagegen setze auf Prävention und Sanktion. Etwa mit Hygiene-Schulungen, die der Verband anbietet.

In der monatlichen Dehoga-Mitgliederzeitschrift heißt es, dass „Topf Secret“ auch Betriebe, die ohne gravierende Hygienemängel arbeiten, bedrohe. So wirke bereits die Tatsache einer Veröffentlichung amtlicher Kontrollergebnisse im Internet potenziell rufschädigend. Der Bürger sehe: „Bei dem steht was drin.“ Selbst Bagatellverstöße wirkten dann abschreckend.

Michael Steiger, Vorsitzender der Dehoga-Kreisstelle Schwarzwald-Baar, äußert sich ebenfalls kritisch. Die Kontrollen durch die Lebensmittelbehörden seien gut und die Behörden machten einen „ordentlichen“ Job. Deshalb brauche es „Topf Secret“ gar nicht. Auch er sieht in der Plattform eine Denunziation von Betrieben, die gleichzeitig den Behörden viel Arbeit mache. Die Landratsämter würden von den „Topf Secret“-Anfragen überfrachtet und in der eigentlichen Arbeit behindert, meint Steiger.

Dehoga hat jüngst sogar Ernährungsministerin Julia Klöckner in einem Schreiben aufgefordert, das Online-Portal „Topf Secret“ „kurzfristig zu prüfen“ und zu „unterbinden“. Das lehnte das Ministerium jedoch ab.