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Oberbürgermeisterwahl

Nächstes Kapitel im OB-Wahl-Krimi mit Fridi Miller

Villingen-Schwenningen / Lesedauer: 6 min

Verwaltungsgericht Freiburg macht sich die Entscheidung nicht leicht – Noch kein Urteil – Vorwurf der Wahlfälschung weder bestätigt noch ausgeräumt
Veröffentlicht:20.01.2019, 12:38

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Warten ist weiterhin angesagt. Ein Urteil in Sachen „Fridi Miller gegen das Land Baden-Württemberg“ wegen ihrer Wahlanfechtung bezüglich der Oberbürgermeisterwahl in Villingen-Schwenningen ist am Freitag vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg nicht ergangen. Doch die Causa VS wurde im Detail erörtert.

Ist Fridi Miller nun prozessunfähig oder nicht? Diese Frage schwebt weiterhin wie ein Damoklesschwert über der streitlustigen Sindelfingerin. Reihenweise beschäftigt sie die Gerichte im Land und etliche Gewählte schickte sie, so wie Oberbürgermeister Jürgen Roth, als Amtsverweser auf die Wartebank.

Richter Achim Bostedt machte sich die Sache nicht leicht. Er wollte die Sachfragen im Detail erläutern, anstatt sich pauschal auf ein Gutachten zurückzuziehen, das bereits in parallel laufenden Verfahren anderer Gerichte in Anspruch genommen worden ist. In Stuttgart und Karlsruhe beispielsweise war Miller schon für prozessunfähig erklärt worden. Die leitende Stadtrechtsdirektorin Karin Feger und Deborah Schindler vom Haupt- und Personalamt vertraten die Stadt Villingen-Schwenningen als Beigeladene. Für die Beklagtenseite, das Land Baden-Württemberg, nahm der leitende Regierungsdirektor Jürgen Hirnschal vom Regierungspräsidium Freiburg vis-à-vis von Richter Bostedt Platz. Mit vielen Fax-Nachrichten und einem dicken Aktenordner bewaffnet, auf dessen Rückenschild das obligatorische Herzchen neben dem roten „VS“ nicht fehlen durfte, betrat Fridi Miller lachend Saal IV des Verwaltungsgerichts. Es ist ein ganzer Strauß an Einwänden, die Fridi Miller ins Feld führt und worin sie einen Wahlbetrug in VS als bewiesen ansieht.

Die Mikrofon-Affäre

Die peinliche Mikrofon-Affäre während der öffentlichen Kandidatenvorstellung der Stadt in der Polizeihochschule beispielsweise: Das Mikrofon und damit auch die Live-Übertragung ins Internet waren noch an, als der damalige OB Rupert Kubon und Bürgermeister Detlev Bührer sich nach der plötzlichen Krankmeldung von Kandidat Cem Yazici unterhalten haben: „Zum Glück müssen wir den nicht auch noch anhören“ – „Des isch gut“. Die Verwaltungsspitze habe klargestellt, dass sie sich nicht despektierlich über einen Kandidaten geäußert hätten, sondern lediglich eine organisatorische Feststellung getroffen habe, meinte Richter Bostedt.

Der Livestream

Die Tatsache, dass der Livestream zur Kandidatenvorstellung von der Verwaltung aus dem Internet gelöscht wurde, schien ihn ebensowenig zu überzeugen: „Ein Livestream ist eben live“ – und wenn dies einem Kandidaten einen Nachteil beschere, dann doch allen sechs denselben.

Die Podiumsdiskussionen

Dass sie bei weiteren Podiumsdiskussionen teilweise nicht eingeladen war, auch das hat in Bostedts Augen offenbar nichts mit der Gültigkeit der Wahl zu tun. Es handele sich bei den Veranstaltern um Private oder im Falle der FDP allenfalls parteiliche Stellen, die „frei von staatlicher Einflussnahme„ seien. „Dann kann aber auch das, was die Partei macht, nicht die Wahl beeinflussen.“

Die Freiparkmünze

Dass OB-Kandidat Jörg Röber während des Wahlkampfs eine städtische Freiparkmünze benutzt hat – „meinen Sie, dass das die Wahl beeinflusst hat?“, hakte Bostedt nach und schlussfolgerte: „Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.“

Kloiber-Jungs Plakate

Etwas dezidierter setzte sich das Verwaltungsgericht mit Millers Vorwurf auseinander, OB-Kandidatin Marina Kloiber-Jung habe mehr Plakate aufgehängt als satzungsgemäß erlaubt. Ordnungsamtsleiter Ralf Glück selbst soll den Fall kontrolliert und versichert haben: Die zusätzlichen Plakate hingen an privaten Werbeflächen – Garagen oder Bushäuschen beispielsweise.

Streit mit Marcel Klinge

Gemeinderat hin oder her – dass Marcel Klinge vor der Wahl auf seiner Facebook-Seite gepostet habe, „bei 111 Versuchen hört der Spaß auf“, sei eine reine Meinungsäußerung und damit erlaubt. Sein Status als Gemeinderat ist, so schien es, für das Verwaltungsgericht in der Bewertung dieses Einwands offenbar unerheblich. Auch auf Millers Streit mit dem FDP-Bundestagsabgeordneten rund um den Versuch eines Zwangsoutings ging Bostedt zwar ein, ohne ihm jedoch merkliches Gewicht bei der Bewertung eines angeblichen Wahlbetrugs beizumessen.

Wahlfälschung?

Der Vorwurf der Wahlfälschung, den Fridi Miller mit zwei eidesstattlichen Versicherungen junger Männer aus VS untermauert hat, die beteuerten, sie hätten der Sindelfingerin im ersten Wahlgang ihre Stimme gegeben, wog von allem noch am schwersten. „Wenn ich fünf oder sieben Prozent gehabt hätte, beispielsweise, dann hätte Roth nicht die Mehrheit und wäre vielleicht Röber jetzt OB“, erläuterte Miller ihren Hintergedanken. Hatte man ihr im doppelstädtischen Rathaus bislang noch verwehrt, Einsicht in das Straßenverzeichnis zu nehmen, um herauszufinden, in welchem Wahllokal sich diese zwei Stimmen niedergeschlagen haben müssten, wurde dieser Frage nun vor Gericht nachgegangen. Die Verhandlung wurde eigens dafür unterbrochen. Die Vertreterinnen der Stadt mussten auf Anweisung des Richters während der Verhandlung telefonisch die entsprechende Information einholen. Das Wahllokal in Zimmer A003 der Karl-Brachat-Realschule, stellte sich heraus, ist das betreffende. In der Liste nach Auszählung der Wahlzettel aber fanden sich hier nicht zwei, sondern nur eine Stimme für Friedhild Miller. „Das ist doch der Beweis!“, sah sich diese bestätigt. Aber: In dem Wahllokal wurden auch drei ungültige Stimmen gezählt. Eine davon könnte auch einem der beiden Zeugen Millers gehören. Darüber hinaus gilt das Wahlgeheimnis und dürfte sich im Nachhinein kaum mehr beweisen lassen, ob die Männer nun tatsächlich Miller gewählt und dabei keinen Fehler gemacht haben.

Der Wahlzettel

Millers Einwand, die Wahlzettel seien nicht in Ordnung gewesen, wurde zurückgewiesen – Miller habe sich auf ein Muster bezogen, das erst ab 2019 verbindlich sei, VS habe die 2018 noch erlaubte Vorgängerversion verwendet.

Zweiter Wahlgang

Ähnlich verhielt es sich mit Millers Einwänden nach dem zweiten Wahlgang, den sie ebenfalls anficht. Als Beweis führte sie unter anderem den illegalen Mitschnitt eines Telefonats an, den sie dem Richter auf einem Datenstick zur Verfügung gestellt hatte. „Dieses Beweismittel wird nicht zur Kenntnis genommen“, wehrte Achim Bostedt strikt ab, der jedoch extra sein privates Laptop mit in die Sitzung gebracht hatte, um andere Beweismittel Millers auf dem USB-Stick zu sichten – mit dem gerichtlichen Dienst-Computer wäre das untersagt gewesen.

Formfehler?

Nach Millers Auffassung lag zudem bei der Bekanntmachung der Wahlvorschläge im Internet gemäß einer neuen Satzung ein schwerer Formfehler vor, weil die alte Fassung nicht, wie es allgemein üblich sei, für unwirksam erklärt worden sei. Doch Karin Feger vom städtischen Rechtsamt hielt dem entgegen: Es handele sich um eine komplette Neufassung, nicht etwa um eine Änderungssatzung. Insofern sei eine Aufhebung der alten Satzung nicht notwendig.

Wie es weitergeht

Und wie geht es weiter im Streit „Miller gegen das Land Baden-Württemberg “ rund um VS? Und was ist mit der Prozessfähigkeit? Darüber, so Bostedt, wolle er sich nun im Nachgang Gedanken machen. Das Gutachten des ärztlichen Direktors der Psychiatrie in Ludwigsburg, Hermann Ebel, im Zusammenhang mit einer Unterlassungsklage des Sindelfinger OB Bernd Vöhringer gegen Miller werde er hierbei berücksichtigen. Für Miller, ein Unding: „Es ist schon eineinhalb Jahre alt, ein Gutachten ist nach einem Jahr nicht mehr gültig“, meinte sie. Der Richter selbst aber sah das anders. Und die Stadt VS? Hier ist man zuversichtlich. „Der abschließende Gesamteindruck der Beigeladenen im Nachgang zur Verhandlung weist in die Richtung, dass die Klage wohl keinen Erfolg haben wird“, teilt die Verwaltung am Freitagabend mit.