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Millers Wahlanfechtung ist jetzt vom Tisch

Villingen-Schwenningen / Lesedauer: 3 min

Entscheidung zur OB-Wahl – Wahlsieger Roth: „Eine gute Nachricht“
Veröffentlicht:11.11.2018, 11:04

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Der Einspruch von Fridi Miller gegen die Oberbürgermeisterwahl in Villingen-Schwenningen ist vom Tisch. Das Regierungspräsidium Freiburg hat ihn als unbegründet zurückgewiesen.

„Das ist eine gute Nachricht“, freut sich der designierte Oberbürgermeister Jürgen Roth. Er hofft jetzt, dass Fridi Miller keine Klage einreichen wird. Aber wie auch immer: Zum 1. Januar steht er parat als Oberbürgermeister oder eben vorerst nur als Amtsverweser von VS. Als Amtsverweser müsste er allerdings noch im Gemeinderat gewählt werden.

Fridi Miller hat einerseits behauptet, die Wahlzettel hätten nicht den rechtlichen Vorgaben entsprochen – „das stimmt nicht“, so Pressesprecher Matthias Henrich vom Regierungspräsidium in Freiburg. Andererseits begründete sie ihre Wahlanfechtung damit, die Geheimniswahrung sei nicht gegeben gewesen – quasi als Beweismittel habe sie ein Zeitungsfoto eingereicht, das ausgesehen habe, als sei die Wahlkabine über einen Spiegel einsehbar – „es war eine Schranktüre“, so Henrich. Sämtliche Vorwürfe seien im Rahmen der Prüfung entkräftet worden.

Verwaltungsgericht will Fridi Millers Prozessfähigkeit untersuchen

Nun will die streitbare Dauerkandidatin Fridi Miller zwar den Klageweg beschreiten, wie sie schon weit im Vorfeld angekündigt hat, doch dieser könnte früher zu Ende sein, als gedacht: Am kommenden Dienstag, so Pressesprecher Matthias Henrich, finde die Verhandlung über eine andere Wahlanfechtung Millers statt und in deren Verlauf solle auch die Prozessfähigkeit der Sindelfingerin geprüft werden. Sei diese nicht gegeben, könne Fridi Miller auch keine weiteren Klagen mehr anstrengen.

Bei dem Verfahren geht es um die Oberbürgermeisterwahl in Freiburg. Auch gegen diese hat Miller bekanntlich einen Einspruch eingelegt, der zurückgewiesen worden ist. In Villingen-Schwenningen hat die 49-Jährige viele Nerven strapaziert. Nicht nur wegen zahlreicher Nebenkriegsschauplätze mit wüsten Beschimpfungen gegen Ende des langwierigen Wahlkampfs, sondern auch, weil unklar war, ob der gewählte Jürgen Roth sein künftiges Amt am 1. Januar als Oberbürgermeister würde antreten können.

Nun ist davon auszugehen: Der Tuninger Bürgermeister wechselt an Neujahr nach Villingen-Schwenningen. Er selbst war von Anfang an davon ausgegangen. Bereits am Donnerstagabend befasste sich der Gemeinderat von Tuningen mit der bevorstehenden Wahl. Gerne wollte man einen Wahltermin festlegen – allerdings waren den Gemeinderäten noch die Hände gebunden, da man erst dann einen Wahltermin organisieren könne, wenn Klarheit darüber bestehe, wie sich Millers Wahlanfechtung auf Roths Terminplan auswirken. Ausgegangen war man davon, dass im günstigsten Fall die Ausschreibung im Staatsanzeiger für den 4. Januar erfolgen könne.

Auch im doppelstädtischen Rathaus hatte man offenbar nichts anderes als eine Zurückweisung des Einspruchs in Freiburg erwartet: „Die Stadt Villingen-Schwenningen teilt die Auffassung des Regierungspräsidiums Freiburg vollumfänglich“, sagt Pressesprecherin Madlen Falke. Die Gründe, die in diesem Einspruch gerügt wurden, „hatten auch nach unserer Auffassung keinerlei Substanz“.

Jürgen Roth ist optimistisch: „Mir wäre es recht, wenn ich im Januar als Oberbürgermeister antreten würde und nicht als Amtsverweser“, betont er. Und wenn Fridi Müller doch Klage einreicht? „Da bin ich demütig“, erklärt das designierte Stadtoberhaupt.