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Mülltonne

Mülltonnen blockieren vielfach Gehwege

Villingen-Schwenningen / Lesedauer: 2 min

Stadt VS will nach zahlreichen Beschwerden härter durchgreifen
Veröffentlicht:26.01.2020, 11:00

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In den vergangenen Jahren standen die im öffentlichen Straßenraum dauerhaft abgestellten Abfallbehälter immer wieder in der Kritik. Dennoch sei die Zahl solcher Mülltonnen weiter gestiegen – und damit auch die Anzahl an Beschwerden, die deswegen bei der Stadtverwaltung eingehen, informiert die Pressestelle der Stadt.

In der Abfallwirtschaftssatzung des Schwarzwald-Baar-Kreises sei geregelt, dass Mülleimer und Müllsäcke frühestens ab 18 Uhr am Vorabend des Abfuhrtages bereitgestellt werden dürfen. Durch diese Regelung sei jedoch nicht abgedeckt, dass die Abfallbehälter dauerhaft auf den Straßen und Gehwegen, insbesondere innerhalb der Villinger Innenstadt, abgestellt werden dürfen, verdeutlicht die Stadtverwaltung. Denn dabei handele es sich nicht um eine Bereitstellung zur Abfuhr, sondern um eine unzulässige, dauerhafte Lagerung und damit um eine unzulässige Nutzung von öffentlichem Straßenraum und von öffentlichen Flächen.

Da das nicht nur unschön anzusehen ist und das Stadtbild erheblich gestört werde, sondern insbesondere zu Behinderungen oder Gefahrensituationen unterschiedlichster Art führen könne, wird die Stadt die Innenstadtbereiche von Villingen und Schwenningen demnächst begehen und hinsichtlich bestehender Gefährdungen bewerten. „Dabei geht es unter anderem um die Behinderung von Fußgängern und Radfahrern durch blockierte Gehwege, insbesondere Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer, oder auch die Anfahrbarkeit von Straßen bei Feuerwehreinsätzen. Durch die anhaltenden und zunehmenden Beschwerden sieht sich die Stadt nunmehr in der Verantwortung, tätig zu werden.

In Absprache und Zusammenarbeit mit dem zuständigen Amt für Abfallwirtschaft des Landkreises wird die Stadtverwaltung Gespräche mit den betreffenden Hausbewohnern/Eigentümern und Gewerbetreibenden führen, die Bedarfe abfragen und versuchen, eine Lösung zur Aufbewahrung des Abfalls außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes zu finden“, zeigt die Pressestelle auf. Klar sei bereits jetzt, dass in Bereichen, in denen eine Gefahrensituation besteht, die Mülltonnen entfernt und anderweitig untergebracht werden müssen. Dabei seien die Gefahren je nach Ort individuell zu begutachten.

Das Amt für Abfallwirtschaft, Telefon 07721/9 13 75 55, bietet Beratung an, welche Alternativen in Frage kommen, zum Beispiel Abfallsäcke anstelle von Tonnen, die Einrichtung von Gemeinschaftsbehältern oder das private Abfahren des Abfalls zum Recyclinghof. Im Innenstadtbereich von Villingen bestehe für Biomüll außerdem die Möglichkeit, diesen an zentrale Sammelstellen zu bringen. Für gewerbliches Altpapier, insbesondere Kartonagen, bestehe zudem die Möglichkeit der Bereitstellung zur gewerblichen Altpapierentsorgung ohne Behälter des Landkreises.