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Junggesellenabschied

Junggesellenabschied endet in Drogenrazzia

Villingen-Schwenningen / Lesedauer: 2 min

Gruppe aus VS feiert in Tirol eine Party – und wird von der Polizei beim Koksen erwischt
Veröffentlicht:04.09.2018, 09:59

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(mae/sbo) - 16 junge Männer aus VS sind nach einem Junggesellenabschied in Tirol angezeigt worden. Die Gruppe wurde beim Koksen erwischt und hatte die Polizei beschimpft.

Diesen Junggesellenabschied hatte sich die Gruppe, die ersten Berichten zufolge aus dem Raum Villingen-Schwenningen stammt, sicherlich ganz anders vorgestellt – denn der Ausflug nach Tirol hat für die Gruppe ernsthafte Konsequenzen. Wie die Landespolizeidirektion Tirol mitteilte, war eine Streife der Polizeidirektion Silz gegen 1.15 Uhr zunächst wegen einer Lärmbelästigung zu einem Ferienhaus in Ötztal Bahnhof gerufen. Dort hatten 22 Deutsche einen Junggesellenabschied gefeiert – der dann aus dem Ruder lief. Denn als die Polizisten am Ferienhaus ankamen, waren drei der Männer gerade dabei, eine „Koksline“ zu ziehen. Als die Männer die Beamten sahen, schütteten sie sofort Bier über die Linie und wischten diese weg, um eine Sicherstellung des Rauschgifts zu verhindern.

16 der Männer müssen sich nun für diverse Taten verantworten

In der Folge bedrängten und beschimpften laut Angaben der österreichischen Beamten 16 der Männer im Alter von 23 bis 30 Jahren die Polizisten. Erst nachdem mehrere Polizeistreifen sowie eine Diensthundestreife zur Unterstützung eintrafen, konnte die Identität der Männer festgestellt werden. Damit war die Party schließlich beendet. Denn was dann folgte, glich einer Drogenrazzia: Über Anordnung der Staatsanwaltschaft konnte eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden. Bei dieser wurde laut Polizei nicht nur Kokain, sondern ebenso Cannabis gefunden.

Die Gruppe aus Villingen-Schwenningen muss sich nun wegen diverser Taten verantworten. Gegen die 16 beteiligten Männer folgen laut Mitteilung der Polizei zahlreiche Anzeigen wegen Übertretungen nach dem Suchtmittelgesetz, dem Verdacht der Unterdrückung eines Beweismittels, der gefährlichen Drohung und „verschiedener Verwaltungsübertretungen“ an die Staatsanwaltschaft Innsbruck sowie die Bezirkshauptmannschaft Imst.