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Der Eigentümer schaltet das Landratsamt ein

Villingen-Schwenningen / Lesedauer: 3 min

Unrechtmäßige Baumfällungen und Materialablagerung im Fäßlesgrund stehen wieder im Fokus
Veröffentlicht:12.06.2020, 12:36

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Vor mehr als einem Jahr wurden auf einem Grundstück am Fäßlesgrund, das nicht zu einer Baufläche gehört, Bäume und Sträucher entfernt. Momentan lagert der Bauträger sogar Material auf dem fremden Grundstück. Zuviel für den Eigentümer, der nun das Landratsamt eingeschaltet hat.

Das geplante Bauprojekt am Fäßlesgrund schlägt neue Wellen. Bereits im März 2019 gab es Artikel über Baumfällungen auf dem vorgesehenen Baugrundstück der ehemaligen Gärtnerei Fischer, aber eben auch von der Entfernung von Bäumen und Sträuchern auf einem angrenzenden Grundstück, das nicht zu dem vom Bauträger erworbenen Areal gehört. Der Fall wurde nach Angaben der Stadtverwaltung untersucht und, wie Bürgermeister Detlev Bührer bei der Projektvorstellung vor zwei Wochen verkündete, eingestellt.

Für eine Person ist das Thema allerdings längst nicht vom Tisch: Dieter Conzelmann – der Eigentümer des betroffenen Grundstücks. Denn dieser wusste bis vor wenigen Wochen nicht einmal, was sich auf seinem Grundstück bereits 2019 zugetragen hat, da er nicht mehr in Villingen-Schwenningen wohnt. „Ich hatte das Flurstück einem Imker aus Villingen-Schwenningen zur Aufstellung von Bienenvölkern angeboten. Nachdem er vor Ort war, bekam ich einen Anruf, ob ich ihn eigentlich veräppeln wolle“, erinnert sich Conzelmann.

Auf zugeschickten Fotos sah der Eigentümer erst, was zwischenzeitlich auf seinem Schwenninger Grundstück passiert war. Beinahe zeitgleich stellte die Stadt das Untersuchungsverfahren über die Baumfällungen ein. „Bis dato bin ich nicht einmal kontaktiert oder befragt worden“, betont Conzelmann. Dabei wäre es ja ein Leichtes gewesen, sich zu informieren, wohin der Grundsteuerbescheid geschickt wird, kritisiert er. Doch damit nicht genug: „Mittlerweile weiß ich, dass der Investor Bauschutt von anderen Baustellen auf meinem Grundstück abgelagert hat, auch ein Bagger steht dort“, berichtet Conzelmann.

Deshalb habe er Anzeige beim Ordnungsamt Villingen-Schwenningen bezüglich der Fällungen gestellt und auch das Landratsamt wegen des Bauschutts informiert. Die zuständige Behörde habe umgehend eine Beprobung der Ablagerungen veranlasst, belegt Conzelmann mit dem Schriftverkehr zwischen ihm und dem Landratsamt.

Wie dem Schreiben zu entnehmen ist, wurde der Bauträger von der zuständigen Behörde für Abfallrecht schriftlich aufgefordert, das Material „unverzüglich, jedoch bis spätestens Donnerstag, 18. Juni, fachgerecht von einem zertifizierten Probenehmer zu beproben“. Die Analyseergebnisse seien der Behörde unverzüglich vorzulegen. Auf Anfrage erklärt Kristina Diffring , Referentin des Landrats, dass derartige Probenergebnisse in der Regel in zwei bis vier Wochen nach der Entnahme vorliegen.

Da dieses Ergebnis noch aussteht, erläutert Diffring die Sachlage im Allgemeinen: „Es handelt sich um ungenehmigte Abfallablagerungen, die abfallrechtlich bewertet werden und für welche die ordnungsgemäße Entsorgung angeordnet wird. Sollte das Material belastet sein, kommt es darauf an, welche Schadstoffe es enthält. Bei entsprechendem Gefährdungspotenzial wird aus einer Ordnungswidrigkeit unter Umständen eine Straftat, die sodann entsprechend von Polizei und Staatsanwaltschaft geahndet wird.“ Da in diesem Fall der Verursacher feststehe, treffe diesen die Entsorgungspflicht für alle Ablagerungen, ungeachtet der Eigentumsverhältnisse.

Bereits 2019 gab es für andere Materialablagerungen auf dem Baugrundstück selbst die Auflage für den Bauträger, diese abzudecken. Spätestens seit Sturmtief Sabine sind die Haufen kaum noch bedeckt. Kristina Diffring dazu: „Der Grundstückseigentümer wurde an diese Auflage vom Juli 2019 erinnert. Bei den nachweislich unbedenklichen Ablagerungen ist ein Bedecken nicht erforderlich.“

Dieter Conzelmann erwartet die Ergebnisse des Gutachtens jedenfalls mit Spannung aus der Ferne. „Dass hier derartige Dinge auf meinem Grundstück vonstatten gehen, nur weil ich nicht vor Ort bin, werde ich nicht dulden.“ Er wolle sowohl die unberechtigten Ablagerungen, als auch die Vernichtung seiner Vegetation auf dem Grundstück rechtlich verfolgen und habe einen Anwalt eingeschalten.