Gastgewerbe

Dehoga wehrt sich gegen Vorwürfe

Villingen-Schwenningen / Lesedauer: 2 min

Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) kristisiert Überstunden - Mehr Flexibilität der Arbeitszeit
Veröffentlicht:05.09.2019, 18:11

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Michael Steiger , Dehoga-Kreisvorsitzender, hat Stellung zu den Vorwürfen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) bezüglich der angeblich hohen Zahl von Überstunden im Hotel- und Gaststättengewerbe bezogen.

„Den Pauschalvorwurf der NGG gegen das Gastgewerbe weisen wir zurück. Er ist in höchstem Maße ungerecht gegenüber der großen Mehrheit der Unternehmer, die Tag für Tag mit ihren Mitarbeitern für ihre Gäste da sind, ihr Bestes leisten und sich korrekt verhalten.“ Diese Zurückweisung wird auch begründet. Die NGG stütze sich in ihren Vorwürfen auf eine Erhebung, die sie selbst in Auftrag gegeben hat. Zudem gebe es Fakten, die gegen die NGG-Behauptungen sprechen: „So konnte das Gastgewerbe in Baden-Württemberg die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze seit 2010 von 100 000 auf aktuell 132 000 steigern – ein Plus, das klar für die Attraktivität der Arbeitsplätze im Gastgewerbe spricht“, erklärt der erfahrene Gastronom Steiger. Diese lasse sich im Übrigen auch an der Entwicklung im Schwarzwald-Baar-Kreis ablesen: Hier stieg seinen Angaben zufolge die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze im Gastgewerbe von 2002 (Stichtag: 30. Juni 2010) auf 2422 (30. Juni 2018, Quelle: Bundesagentur für Arbeit). „Wenn die Arbeitsbedingungen in der Branche tatsächlich so unattraktiv wären, wie es die NGG-Vorwürfe nahelegen, wäre ein solcher Beschäftigungszuwachs schwer zu erklären, zumal die Arbeitsmarktsituation in der Region ja insgesamt gut für Arbeitnehmer ist“, ärgert sich Michael Steiger.

Unstrittig sei, dass Überstunden ausgeglichen werden müssten. Dafür bestehen klare rechtliche Regelungen im Gesetz und in den Tarifverträgen. Unter bestimmten Bedingungen können Überstunden bereits im Monatslohn enthalten sein. Ist das nicht der Fall, müssen sie in Freizeit ausgeglichen oder mit Geld vergütet werden.

Zum Arbeitszeitgesetz stellt der Dehoga zusätzlich klar: Es geht weder um ein Durchlöchern des Arbeitszeitgesetzes noch um eine generelle Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit auf 13 Stunden. Es geht nicht um Mehrarbeit, sondern um die Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an die Lebenswirklichkeit. Die Flexibilisierung der starren täglichen Höchstarbeitszeit wird dringend benötigt, um auf die branchentypischen Lastschwankungen reagieren zu können.