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Doppelstadt

Beleidigt, bedroht – und dann körperlich angegangen

Villingen-Schwenningen / Lesedauer: 2 min

Amtsgericht verurteilt zwei Männer nach Attacke in einer Videothek in Villingen zu Bewährungsstrafen
Veröffentlicht:18.04.2019, 11:52

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Eine Auseinandersetzung in einer Videothek in Villingen hat für zwei Männer aus der Doppelstadt ein Nachspiel. Die damals alkoholisierten Täter hatten ihr Opfer körperlich angegangen und mit den Worten „Schlitzauge, ich bring dich um“ bedroht. Nun wurden sie vor dem Amtsgericht in Villingen verurteilt.

Die Männer im gesetzten Alter hatten an einem April-Abend im vergangenen Jahr einen jungen Mann attackiert. Die Beiden waren dabei laut Zeugenaussagen stark alkoholisiert und aggressiv unterwegs. Sie betitelten den asiatisch aussehenden Mitbürger als „Schlitzauge“ und drohten, ihn umbringen zu wollen. Anschließend packten sie ihn am Arm und schleuderten ihn gegen einen Spielautomaten. Dabei zog er sich Prellungen – und laut Angaben des Klinikum „leichteste Verletzungen“ – zu. Aufgrund der gemeinschaftlich ausgeführten Tat mussten sich die beiden wegen gefährlicher Körperverletzungen verantworten.

Darüber hinaus ging es um Beleidigung und Bedrohung. In einer ersten Verhandlung im Januar war eine erste Einigung zwischen Gericht, Verteidigung und den Vertretern der Nebenklage außerhalb des Gerichtssaals gescheitert. Der Vorschlag der Strafe über drei Monate auf Bewährung und eine Zahlung von 500 Euro Schmerzensgeld lehnte die Verteidigung damals ab. In einem neuen Anlauf am Mittwoch waren sich alle Beteiligten jedoch einig. Die Verteidigung hatte sich mit den Vertretern der Nebenklage auf einen Strafrahmen zwischen zwei und vier Monaten sowie eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 500 Euro geeinigt.

Vor Gericht ließen die Angeklagten über ihre Verteidiger zudem verlauten, dass sie die Vorwürfe „vollumfänglich“ einräumen. Seitens der Staatsanwaltschaft sah man die „alkoholbedingte Enthemmung“ sowie die geringen Verletzungen des Opfers als strafmildernd an – auch wenn einer der Angeklagten bereits mehrfach und auch einschlägig vorbestraft ist.

Letztendlich folgte Richter Christian Bäumler den Forderungen von Staatsanwaltschaft sowie Verteidigung und verurteilte die beiden Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten (Bewährungszeit zwei Jahre) sowie einer Gesamtgeldstrafe von 500 Euro. In seiner Begründung führte Bäumler aus, dass es zwar zu keinen nennenswerten Verletzungen gekommen sei, „für das Opfer war es dennoch eine bedrohliche und gefährliche Situation.“