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Doping

Prozess gegen dopenden Ringer terminiert

Tuttlingen / Lesedauer: 2 min

Ringer muss sich am Dienstag, 4. Juli, wegen einer unzulässigen Infusion verantworten – Weitere Prozesse folgen
Veröffentlicht:12.06.2017, 17:42

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Wenn am Amtsgericht in Tuttlingen Dienstag, 4. Juli, der Prozess gegen einen des Dopings verdächtige Ringer des ASV Nendingen beginnt, dann dürfte das Interesse über die Grenzen der Stadt groß sein. Der Grund: Er ist der erste der deutschen Rechtsgeschichte, in dem Sportler wegen Dopings vor einem ordentlichen Gericht stehen.

Das Amtsgericht hat in dem Verfahren gegen den Ringer des ehemlaigen Bundesligisten ASV Nendingen wegen Selbstdopings gemäß des Antidopinggesetzes den Termin zur Hauptverhandlung auf Dienstag, 4. Juli, 9 Uhr, bestimmt. Ein Folgetermin wurde für Dienstag, 11. Juli, festgesetzt. Zu der Hauptverhandlung sind acht Zeugen geladen. Die Anklage wird von der Staatsanwaltschaft Freiburg als Schwerpunktstaatsanwalschaft zur Bekämpfung von Dopingstraftaten vertreten.

Vor Wettbewerb in Dänemark

„Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Februar 2016 einige Tage vor seiner Teilnahme an einem internationalen Wettkampf in Dänemark als Ausgleich zur unterlassenen oralen Flüssigkeitsaufnahme vor dem Wettkampf eine Infusion von mindestens hundert Milliliter Flüssigkeit zu sich genommen, um trotz des Flüssigkeitsverlustes seine Leistungsfähigkeit im Wettkampf zu erhalten“, heißt es in der Anklageschrift.

Nach dem Internationalen Übereinkommen gegen das Doping sind aber Infusionen von mehr als 50 Milliliter innerhalb eines Zeitraumes von sechs Stunden verboten. Gegen den zunächst ergangenen Strafbefehl hatte der Angeklagte durch seinen Verteidiger Einspruch eingelegt.

Beim Amtsgericht sind noch weitere Verfahren wegen Selbstdopings anhängig: In einem Verfahren wird einem dem Angeklagten vorgeworfen, er habe als Ringer des ASVNendingen im Finale um die deutsche Mannschaftsmeisterschaft gegen den SV Germania Weingarten im Januar 2016 unter der Wirkung von Meldonium, einem seit Anfang 2016 verbotenen Stoffwechsel-Modulator, der eine unnatürliche Leistungssteigerung und verbesserte Durchblutung bewirken soll, auf der Matte gestanden. Dazu bestand laut Gericht allerdings keine medizinische Indikation.

Ebenfalls im Januar 2016 soll der Angeklagte an sieben Tagen als Ausgleich zur oralen Flüssigkeitsaufnahme vor dem Wettkampf eine Infusion von mindestens hundert Millilitern Flüssigkeit zu sich genommen haben., um trotz des Flüssigkeitsverlustes seine Leistungsfähigkeit zu erhalten. Gegen den zunächst ergangenen Strafbefehl hat der Angeklagte durch seinen Verteidiger Einspruch eingelegt. Der Verhandlungstermin wurde bisher nicht bestimmt.

Drei Betreuer im Fokus

In einem weiteren Verfahren wird drei Personen, die für den ASV Nendingen als Betreuer tätig waren, vorgeworfen, im Zeitraum Januar und Februar 2016 in mehreren Fällen daran mitgewirkt zu haben, dass Sportler des Vereins Infusionen mit mehr als hundert Milliliter Flüssigkeitsvolumen zur unnatürlichen Leistungssteigerung im Sport verabreicht wurden. Gegen den zunächst ergangenen Strafbefehl haben die Angeklagten durch ihre verteidiger Einspruch eingelegt. Ein Termin zur Hauptverhandlung wurde ebenfalls noch nicht bestimmt.