StartseiteRegionalRegion TuttlingenTuttlingenKlinikum hätte 70 000 Euro sparen können

Bettenhaus

Klinikum hätte 70 000 Euro sparen können

Tuttlingen / Lesedauer: 2 min

Bei Stichproben Beanstandungen des Baus Bettenhaus D am Krankenhaus Tuttlingen
Veröffentlicht:27.03.2018, 18:01

Von:
Artikel teilen:

Der Neubau des Bettenhauses D des Klinikums Tuttlingen ist im Herbst 2012 eingeweiht worden. Stichprobenartig haben Beamte der Gemeindeprüfanstalt (GPA) Vergabe- und Ausschreibemodus geprüft und dabei einen Betrag von rund 70 000 Euro zusammengetragen, der vermeidbar gewesen wäre, so der Prüfbericht. Die Kreisverwaltung hält in vielen Punkten die Beanstandungen für falsch, wie in der Kreistagssitzung vergangene Woche angesprochen wurde.

Alle vier, fünf Jahre nimmt sich die Gemeindeprüfungsanstalt Kommunen und Kreisverwaltungen zur Prüfung vor. In die Prüfung der Bauausgaben der Jahre 2012 bis 2015 des Landratsamts Tuttlingen fiel neben anderen Baumaßnahmen auch der Erweiterungsbau am Krankenhaus Tuttlingen . Rund 15 Millionen Euro hat der Bau verschlungen, davon kamen acht Millionen Euro durch eine Landesförderung zustande. 102 Betten sind entstanden.

Grundsätzlich sagt der Vizepräsident der Gemeindeprüfungsanstalt, Markus Günther aus Karlsruhe, dass das Prüfergebnis der Kreisverwaltung Tuttlingen im normalen Rahmen liege: „Es gab hier keine Abweichung.“ Er weist aber auch darauf hin, dass bei einer festgestellten Überzahlung wie in diesem Falle, die Verwaltung schauen müsse, ob und wie sie diese Kosten einfordern könne.

Unter anderem haben seine Mitarbeiter darauf hingewiesen, dass mit dem damaligen Projektleiter kein schriftlicher Vertrag geschlossen worden sei. Auf Nachfrage unserer Zeitung sagt der Projektleiter, dass er einen Auftrag erhalten habe. „Das ist, was zählt.“ Einen detaillierten Vertrag über seine Leistungen in welchem Stadium der Bauphase habe es aber nicht gegeben. Warum das so ist, kann laut Vorlage der Kreisverwaltung, die den Kreisräten vorlag, nicht nachvollzogen werden. Auch, weil der Bau des Bettenhauses damals vom Eigenbetrieb Krankenhaus Tuttlingen vorbereitet und durchgeführt worden sei. Zum Zeitpunkt der Prüfung durch die GPA in der ersten Jahreshälfte 2016 hatte sich die Rechtsform des Klinikums vom Eigenbetrieb zur gGmbH gewandelt.

Weitere Beanstandungen, die die GPA festgehalten hat, beziehen sich zum Beispiel auf die Vergabe an einen Generalunternehmer und auf das Versäumnis, in der Schlussrechnung Elektro und Beleuchtung den Prämienanteil in vereinbarter Höhe abzuziehen. Auch sei der Auftragnehmer für den „gedeckten Rohbau“ wegen mehrfach abweichender Abrechnungen überbezahlt gewesen.

Die Kreisverwaltung hat einen Rechtsanwalt hinzugezogen. Nach Rücksprache mit ihm hält die Verwaltung „in vielen Punkten die Beanstandungen in der Sache für falsch“. Der beanstandete Betrag reduziere sich deshalb von 70 599 Euro auf knapp 40 000 Euro. Nachträgliche Forderungen gegenüber Fachfirmen und -planern seien verjährt. Allerdings würden Forderungen im Rahmen der Gesamthaftung gegenüber dem Architekten und dem Projektleiter geltend gemacht. So resultiere ein Betrag in Höhe von rund 23 000 Euro aus einem Versäumnis, das der Projektsteuerer eingeräumt habe. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Wenn Ergebnisse vorliegen, werden die Kreisräte informiert.