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Landgericht

Betrunkener Radfahrer muss ins Gefängnis

Tuttlingen / Lesedauer: 3 min

47-Jähriger hat Bewährung verspielt – Mehrfach einschlägig vorbestraft
Veröffentlicht:20.06.2018, 11:44

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Letzte Chance verspielt: Gescheitert ist ein 47-Jähriger mit seiner Berufung an das Landgericht Rottweil. Weil er betrunken Rad gefahren ist, muss der Tuttlinger nun für drei Monate ins Gefängnis.

Wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr war der Mann Ende Februar am Amtsgericht Tuttlingen zu der Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Auf den ersten Blick ein hartes Urteil. Doch gegen den Angeklagten sprach, dass der Vorfall Anfang November 2017 um 21.30 Uhr in der Stockacher Straße beileibe nicht der erste war. Zwar zeigte das Blasgerät der Polizei dieses Mal „nur“ 1,7 Promille Blutalkohol an (bei vorhergehenden Fällen waren es zwischen 2 und 2,4 Promille gewesen), doch der Mann stand bereits einschlägig unter Bewährung. Und das Vorstrafenregister des gebürtigen Tuttlingers ist umfangreich: Bei den 21 Einträgen ging es häufig um Taten, die im Drogen- oder Alkoholrausch begangen wurden. Zwei Mal war dem Angeklagten der Führerschein entzogen worden, woraufhin er sich auf das Zweirad beschränkte. Zumindest meistens. Selbst ein schwerer und folgenreicher Radunfall vor einigen Jahren hielt ihn nicht davon ab, für die paar hundert Meter zum nächsten Einkaufsmarkt den Drahtesel zu nutzen.

Seit März auf Entzug

Eine lebensbedrohliche Folgeerkrankung des Alkoholkonsums brachte den 47-Jährigen nun jedoch zum Umdenken. Verzicht und Entzug standen an. „Es war nicht einfach, Wasser zu trinken“, erklärte der Angeklagten den Prozessbeteiligten. Hatte eine Urinprobe im Februar 2018 noch einen sehr hohen Wert für Alkoholabbauproduckte ergeben, so lag dieser Ende März bei Null. Auch ein Streifenbeamter, der dem Radler im Frühjahr fast schon routinemäßig das Röhrchen für den Blasetest hingehalten habe, sei „baff“ gewesen über das negative Ergebnis, berichtete der Angeklagte stolz. Diese Werte genügten dem Tuttlinger Wahlverteidiger als positive Prognose, mit der eine erneute Bewährung zu begründen sei. Das sah die Staatsanwältin ganz anders. Bisher habe jede Verhandlung, die mit einer Bewährungsstrafe oder einer Verlängerung der Bewährungszeit endete, signalisiert „Weiter so!“. Eine Konsequenz habe der Mann nie erlebt, „das war nicht gut“.

Der Angeklagte bat in seinem letzten Wort um ein mildes Urteil, sprich Bewährung. Der Vorsitzende Richter Thomas Geiger überraschte sowohl den Verteidiger als auch die Anklägerin, als er von zwei weiteren Verurteilungen sprach, die seit dem jetzt angefochtenen Urteil zu der „riesenlangen Latte“ dazugekommen waren: Ladendiebstähle mit kleinem Sachwert – doch ausschlaggebend für die 11. Kleine Strafkammer am Landgericht, die nach einer halbstündigen Beratung die Berufung verwarf.

Der Angeklagte muss außerdem die Kosten tragen. „Dinge, die positiv sind, muss man mit der Lupe suchen“, sagte Geiger und erklärte fast bedauernd: „Sie nehmen uns jegliche Chance, Ihnen erneut Bewährung zu geben.“ Der Tuttlinger Handwerker sah das ein: „Ja, stimmt, Sie haben Recht“