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Zukunftsinitiative

Aesculap: Bündelung eine „Zukunftsinitiative“

Tuttlingen / Lesedauer: 2 min

Aesculap: Große Gesprächsrunde zum Bereich „Marketing und Vertrieb“ am Dienstag
Veröffentlicht:02.08.2018, 13:33

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Zu den Überlegungen des Tuttlinger Medizintechnik-Unternehmens Aesculap und seinem Mutterkonzern, der B. Braun Melsungen AG, die Bereiche „Marketing und Vertrieb“ gemeinsam auszulagern, haben sich am Dienstagabend der Aesculap-Vorstand gemeinsam mit dem Betriebsrat , der Gewerkschaft IG Metall und dem Arbeitgeberverband Südwestmetall besprochen. Das ausgegebene Ziel der Unternehmen ist es laut eigenen Angaben, die Auslagerung im vierten Quartal dieses Jahres durchzuführen.

Am Mittwochmorgen schickte dazu der Vorstandsvorsitzende von Aesculap, Joachim Schulz , eine mit allen beteiligten Parteien abgestimmte Pressemitteilung. „Die Bündelung der Vertriebsaktivitäten der Aesculap AG innerhalb Deutschlands mit denen anderer B. Braun-Gesellschaften unter dem Dach einer gemeinsamen Vertriebsgesellschaft ist eine wichtige Zukunftsinitiative des B. Braun-Konzerns und steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Finanzbehörden“, heißt es darin.

Die möglichen Konsequenzen für Aesculap und ihre betroffenen Beschäftigten seien am Dienstagabend Gegenstand von Gesprächen zwischen der Aesculap-Unternehmensleitung, Betriebsratsvertretern, Georg Faigle, Gewerkschaftssekretär bei der IG Metall in Albstadt, sowie Ralph Wurster, Geschäftsführer bei dem Südwestmetall-Bezirk Schwarzwald-Hegau, gewesen. „Die Gespräche verliefen in einer sehr konstruktiven Atmosphäre. Für die noch offenen Punkte, die über die bereits ausgesprochenen Absicherungen und Garantien für die Betroffenen hinausgehen, wurde ein Vorgehen vereinbart, wie diese einer Lösung zugeführt werden. Alle Beteiligten haben sich darauf verständigt, auf die Verlautbarung von Zwischenergebnissen zu verzichten“, heißt es abschließend.

Dass die Gespräche in einer solch großen Runde stattfinden, ist übrigens in Paragraf 111 des Betriebsverfassungsgesetzes geregelt. Darin heißt es: „In Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Unternehmer den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und die geplanten Betriebsänderungen mit dem Betriebsrat zu beraten.“

Berater kann hingezogen werden

Der Betriebsrat kann in Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern zu seiner Unterstützung einen Berater hinzuziehen. Diese Regelung gilt etwa bei einem Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder bei der Spaltung von Betrieben sowie bei grundlegenden Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen.