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Talheim gestaltet Homepage neu

Talheim / Lesedauer: 2 min

Letzte Überarbeitung ist mehr als zehn Jahre her
Veröffentlicht:06.05.2021, 16:36

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Die Homepage der Gemeinde Talheim soll neugestaltet werden. Neben einem neuen Layout will die Gemeinde künftig ein einheitliches Erscheinungsbild abgeben, nicht nur im analogen, sondern auch im digitalen Bereich. „Wir sind bei sozialen Medien aktuell noch nicht präsent, wollen aber auch diese Kanäle bedienen“, meinte Bürgermeister Andreas Zuhl in der Sitzung am Mittwochabend.

Zunächst gestaltet die Firma „Matoma Internet Consulting“ aus Trossingen, mit der bereits ein Rahmenvertrag besteht, die Internetseite um. Zusätzlich soll die neue Datenschutzverordnung Geltung finden und die Homepage auch auf Handys und anderen mobilen Endgeräten besser dargestellt werden. Die letzte grundlegende Überarbeitung war 2010.

Die zweite Veränderung im digitalen Bereich betrifft den Server. „Für den jetzigen Server bestehen keine Garantien mehr. Er kann jederzeit ausfallen und deswegen müssen wir schnell handeln“, machte Zuhl die Dringlichkeit klar. Den Server von 2016 soll nun ein Leasing-Modell mit der Firma „Komm.ONE“ ersetzen. Die Kosten für den vier Jahre währenden Vertrag belaufen sich auf 28 300 Euro. Darunter fallen neben der Serverhardware mit rund 15 400 Euro auch Installationskosten von 6400 Euro und Lizenzgebühren von 6500 Euro an. Das Leasing der Serverhardware hat aufgrund der kurzen Haltbarkeit (rund drei bis vier Jahre) gegenüber dem Kauf den Vorteil kostengünstiger zu sein, so die Verwaltung. Dem Antrag wurde ebenso wie bei der Erneuerung der Homepage einstimmig zugestimmt.

Schlussendlich wurde die Hauptsatzung der Gemeinde Talheim geändert. Neben einigen veränderten Begriffen auf Empfehlung des Gemeindetages, sind die Wertbeträge, bis zu welchen Beträgen und Fristen die Verwaltung den Gemeinderat konsultieren muss, an die Maßstäbe aus umliegenden Kommunen angepasst worden. Die zweite Veränderung betrifft das Sitzungsformat. So können Gemeinderatssitzungen künftig auch digital stattfinden. Dies solle aber nur in unbedingt notwendigen Fällen geschehen. Nun sei lediglich die rechtliche Grundlage geschaffen, damit dies grundsätzlich möglich wäre, erläuterte Zuhl.