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Elternzeit

Urteil: Kirche darf lesbische Erzieherin nicht in Elternzeit kündigen

Augsburg / Lesedauer: 2 min

Urteil: Kirche darf lesbische Erzieherin nicht in Elternzeit kündigen
Veröffentlicht:19.06.2012, 15:35

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Die katholische Kirche darf einer lesbischen Leiterin eines kirchlichen Kindergartens nicht während der Elternzeit kündigen. Das entschied am Dienstag das Verwaltungsgericht Augsburg.

Spätestens nach Ablauf der Elternzeit ist der Rauswurf der 39-Jährigen aber wohl unvermeidlich – ihre Homosexualität verstößt gegen die Moralvorstellungen der Kirche.

Der Geheimnistuerei ein Ende setzen

Die Frau aus dem Landkreis Neu-Ulm hatte ihre sexuelle Orientierung jahrelang geheim gehalten. Nach der Geburt ihres Kindes habe sie das ändern wollen, sagte die Erzieherin. Sie informierte ihren kirchlichen Arbeitgeber, dass sie eine Lebenspartnerschaft mit einer Frau eingegangen sei. „Ich wollte es sagen, um dieser Geheimnistuerei, dieser Lügerei, ein Ende zu setzen.“

Die Kirche sah in der Homosexualität einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß und wollte die 39-Jährige sofort hinauswerfen - trotz Elternzeit. Weil für Mütter in dieser Zeit aber besondere Schutzbestimmungen gelten, musste das Gewerbeaufsichtsamt zustimmen.

Doch die Behörde weigerte sich. Die Pfarrkirchenstiftung zog deshalb gegen den Freistaat Bayern vor Gericht, vertreten durch die Rechtsabteilung der Augsburger Diözese.

Lebensgemeinschaft zwischen Frauen ist für Kirche undenkbar

Der Augsburger Richter Ivo Moll betonte, die Kirche habe sehr wohl das Recht, jemandem zu kündigen, der gegen religiöse Glaubenssätze verstoße. Religionsgemeinschaften können ihre Angelegenheiten grundsätzlich eigenverantwortlich regeln. „So etwas wie eine Lebensgemeinschaft zwischen Frauen ist natürlich für die Kirche undenkbar“, sagte Moll. Dies rechtfertige aber nicht, die besonderen Elternzeit-Schutzbestimmungen außer Kraft zu setzen.

Kirchliches und staatliches Recht unterschieden sich hier deutlich, sagte Moll. „Das, was sie gemacht hat, ist aus weltlicher Sicht völlig gesetzeskonform.“ Für das Gericht sei jedoch eine Frage zentral gewesen: „Was ist gerecht in dem Fall?“

Grundsätze des katholischen Glaubens

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die nächste Instanz wäre der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Die Diözese werde die schriftliche Begründung der Gerichtsentscheidung abwarten und behalte sich weitere Entscheidungen nach Ablauf der Elternzeit vor, teilte das Bistum mit. Sprecher Markus Kremser hatte vor dem Prozess gesagt, insbesondere Erzieher hätten die Grundsätze des katholischen Glaubens und der Sittenlehre zu akzeptieren.

„Die wollen mich auf jeden Fall loswerden und ich glaube auch nicht, dass ich noch einen Fuß in den Kindergarten setzen kann“, sagte die Erzieherin, eine gläubige Katholikin, im Anschluss an die Verhandlung.