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Nachverdichtung

Rat erlaubt nicht alle Nachverdichtungen

Spaichingen / Lesedauer: 3 min

Bebauungsplan Hauptstraße und weitere Pläne sind Thema im Gemeinderat
Veröffentlicht:27.02.2019, 10:44

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Die dritte Änderung des Bebauungsplans Hauptstraße hat der Gemeinderat am Montagabend in die Auslegung geschickt. Die Bevölkerung kann nun selbst Einsicht nehmen in die Veränderungen. An drei Punkten schob der Gemeinderat der Verwaltung einen Riegel vor.

Der Sitzung war eine nicht öffentliche Beratung vorgeschaltet. Deshalb war die Diskussion über die später abgelehnten Planänderungen für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Ganz allgemein fasste Marcel Aulila ( FDP ) am Schluss zusammen, dass der Gemeinderat zwar für Nachverdichtung sei, aber man in den drei Fällen den Anwohnern mehr ersparen wolle. Zugestimmt wurde einer Überschreitung des Baufensters in der Hauptstraße 246 bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung, abgelehnt wurde die Freigabe des Baufensters in der Kirchstraße – also die Verschiebung auf dem Gelände ohne Festlegung der exakten Lage. Zugestimmt haben die Räte einer Grenzbebauung in der Vorgasse und drei weiteren Punkten in der Oberstadt, also dort, wo bereits jetzt Haus an Haus steht.

Neuer Einzelhandel bei Lidl

Neben dem Engelparkplatz - dort ist jetzt eine Parkfläche - sollte wegen Plänen des Eigentümers das Baufenster verändert werden. Das wollte der Gemeinderat aber nicht. Eine weitere Änderung gab es für den Bereich des Gebäudes Ecke Dreifaltigkeitsbergstraße. Zum einen wurde das Baufenster über den Parkplatz gezogen, zum anderen die zulässige Höhe auf die des Bestandsgebäudes erhöht und eine Umnutzung erlaubt. Geplant sei eine Umnutzung zum Wohnen und für Gewerbe, wie das, das bereits in dem Gebäude ist.

Ebenso stimmten die Räte zu, das Gelände zwischen Ochsenkreisel und Lidl , auf dem einmal weitere Geschäfte entstehen sollen, dem Gebiet Oberstadt zuzuschlagen, um dem Bauträger mehr Zeit zu geben. Gleich gegenüber wollte die Verwaltung statt zweier ein großes Baufenster einzeichnen lassen, damit ein Gebäude dort auch mit Tiefgaragen versehen wird. „Zu massiv“ beschied auf Antrag der SPD (die übrigens auch die anderen Ablehnungen beantragt hatte) der Gemeinderat. Es bleibt beim alten Bebauungsplan.

Mit dem Montagsbeschluss ist nun auch das von Bürgermeister Schuhmacher lange gewünschte großflächige Fremdwerbungsverbot an Hausfassaden „durch“. Anlass sei die Werbetafel am Haus Ecke Hindenburgstraße. Das wird künftig nicht mehr möglich sein.

Jetzt dreigeschossig bauen

Ohne Diskussion wurde die Satzung für die Änderung des Bebauungsplans Heidegraben II erlassen. Hier soll der dritte Bauabschnitt - im Norden mit Doppelhäusern - 2019 bebaut werden. Wegen der Hangneigung beinhaltet die Änderung außerdem Festlegungen zu Grenzübergängen, Stützmauern, Erdaufschüttungen und zur Frage des Leitungsrechts der Stadt. Auch der Bebauungsplan Semmelweisstraße geht nach dem Montagsbeschluss jetzt in die Offenlage für die Bürger. Um im Dachgeschoss mehr Wohnraum schaffen zu können, können die Anlieger nach dem Plan jetzt dreigeschossig bauen bei gleicher Firsthöhe. Rat Harald Niemann fragte, warum hier ein Ausbau von mehr als zwei Dritteln der Dachfläche mit einer Gaube als Vollgeschoss gewertet worden wäre und deshalb jetzt Vorgaben erlassen wurden, und bei einem ähnlichen Fall im Gebiet Lehmgrube dies nicht so gesehen wurde. Eine Antwort gab es in der Sitzung nicht. Sie werde nachgereicht.