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Rettungsgasse

Im Ernstfall in der Mitte Platz machen

Spaichingen / Lesedauer: 3 min

Rettungsgasse ist in Deutschland Pflicht - Uwe Zühlke, Leiter der Spaichinger DRK-Wache, über seine Erfahrungen
Veröffentlicht:29.06.2016, 09:29

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Die Rettungsgasse ist Pflicht. Und damit bald niemand mehr fragen muss, wo sie gebildet wird, soll noch in diesem Jahr fest geregelt werden: Die Rettungsgasse muss immer rechts vom linken Fahrstreifen gebildet werden. Offensichtlich wissen viele Autofahrer darüber nicht Bescheid. Uwe Zühlke, seit April Leiter der DRK-Rettungswache in Spaichingen , kennt die Konsequenzen, die sich für Rettungsassistenten dadurch bei den Einsätzen ergeben. „Es gibt überall Probleme“, sagt er.

Zühlke ist seit 1992 beruflich für den DRK unterwegs. Bevor er die Rettungswache in Spaichingen übernahm, war der Schwenninger dort für den DRK im Schwarzwald-Baar-Kreis unterwegs. Früher wurde er mindestens einmal pro Woche zu einem Einsatz auf der A81 gerufen. Die DRK-Wache in Spaichingen unterstützt die Wache in Trossingen auch jetzt manchmal bei Autobahneinsätzen. Aber auch auf anderen Straßen rund um Spaichingen gibt es Probleme, wenn ein Einsatzfahrzeug mit Martinshorn und Blaulicht unterwegs zu einem Einsatz ist.

„Oft hören uns die Leute nicht, weil sie zu laute Musik an haben“, sagt Zühlke. Er rät deshalb allen Autofahrern, gerade bei Lärmbelastung durch Musik oder durch die hohe Geschwindigkeit auf der Autobahn, den Verkehr im Rückspiegel im Auge zu behalten.

Wenn er mit seinen Kollegen zum Einsatz auf eine Schnellstraße fährt, kann es für sie schon einmal gefährlich werden. „Wenn wir kommen, dann sollten die anderen Autofahrer ihre Geschwindigkeit etwas drosseln, damit wir einfacher vorbeifahren können. Aber auf keinen Fall einfach anhalten! Platz machen ist die Devise.“ Wenn es sich um eine Kolonne handelt, die die Rettungsfahrer überholen, sollten alle Autofahrer langsamer fahren. Und vor allem: „Nicht überholen!“

Wie die Gasse gebildet wird

Bei Stau auf der Autobahn muss automatisch eine Rettungsgasse gebildet werden. Oft ist der Grund des Staus nämlich ein Unfall. Generell gilt: Bei zweispurigen Fahrbahnen muss zwischen der linken und der rechten Spur eine Gasse gebildet werden. Bei drei oder mehr Spuren muss zwischen der ganz linken und der mittleren Fahrbahn Raum für Rettungskräfte geschaffen werden. Damit alle Fahrzeuge genügend Platz haben, sollte bei Stau zum Vordermann Raum gelassen werden. Außerdem dürfen die Fahrzeuge auf der rechten Spur auch den Standstreifen mitbenutzen. So passt auch ein Feuerwehrauto durch die Gasse.

Wird die Rettungsgasse allerdings gar nicht oder falsch gebildet, ist ein Bußgeld von 20 Euro fällig. Viel zu wenig, findet Uwe Zühlke. „In Österreich wird da viel mehr geschaut. In dieser Hinsicht würde ich mir österreichische Verhältnisse wünschen.“ Dort wird das Nicht-Bilden einer Rettungsgasse mit über 700 Euro bestraft.

Uwe Zühlke gibt Tipps gegen die häufigsten Fehler von Autofahrern bei Rettungseinsätzen:

Muss einem Rettungswagen Platz gemacht werden, darf ein Autofahrer auch über eine rote Ampel fahren. Erlaubt ist, sich langsam in die Kreuzung vor zu tasten.

Wenn ein Rettungswagen auf der Autobahn von hinten heranfährt, langsamer fahren, nicht mehr überholen und den Rettungswagen vorbei lassen.

Musik nur so laut aufdrehen, dass man ein Martinshorn noch hören kann.

Den Verkehr durch den Rückspiegel im Auge behalten. So wird das Blaulicht von Rettungsfahrzeugen bemerkt.