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Freispruch: Indizien reichen nicht aus

Spaichingen / Lesedauer: 3 min

Viele offene Fragen lassen ein zweifelsfreies Urteil für 28-Jährigen nicht zu
Veröffentlicht:07.08.2018, 18:48

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Nach Fortsetzung der öffentlichen Hauptverhandlung im Prozess gegen zwei angebliche Drogenhändler vor dem Amtsgericht Rottweil stand für den 28-jährigen Angeklagten noch ein Urteil aus (wir berichteten). Auf Grund bestehender Restzweifel wurde der Angeklagte jetzt freigesprochen.

„Die ganze Geschichte stinkt“, gab selbst der Verteidiger des Angeklagten zu, während er für dessen Unschuld plädierte. Trotzdem dürfe kein Urteil gefällt werden, solange Restzweifel bestehen, ergänzte er und betonte, dass es keine eindeutigen Beweise für den Tatvorwurf gegenüber seinem Mandanten gebe. Die Einlassung beziehungsweise Geschichte des 28-Jährigen sei zwar seltsam und für „normal denkende Menschen“ teilweise unverständlich, jedoch auch nicht mittels Beweismaterial zu widerlegen und in sich schlüssig, erklärte der Verteidiger.

Der Angeklagte war im November 2017 in seinem Auto gemeinsam mit einem 38-Jährigen auf der A 81 unterwegs, als die Beiden in eine Polizeikontrolle gerieten. Dort wurden im Kofferraum drei Kilogramm Marihuana und rund 20 000 Euro sichergestellt. Die zwei Männer wurden deshalb vorläufig festgenommen. Während der 38-Jährige die Tat vor Gericht ohne zu zögern einräumte, bestritt der 28-Jährige von Anfang an, etwas mit den Drogengeschäften zu tun oder gar davon gewusst zu haben.

Drogen und Geld in der Wohnung

Im Rahmen einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten wurde dann aber zusätzlich belastendes Material gefunden. Die Beamten stellten dort ein weiteres Kilogramm Marihuana sowie rund 14 000 Euro Bargeld sicher. Doch auch diesen Tatvorwurf wies der 28-Jährige von sich. Angeblich habe er nicht in der Wohnung gelebt, sondern diese lediglich in seinem Namen für einen Bekannten angemietet. Er erklärte daraufhin, dass er in der Vergangenheit aber schon schlechte Erfahrungen mit diesem gemacht habe und stellte sich als Opfer seiner persönlichen Gutmütigkeit dar.

Tatsächlich gibt es kaum Beweise, dass der Angeklagte sich oft in der Wohnung aufgehalten habe. Laut Gutachten sei seine DNA nur auf wenigen Gegenständen feststellbar, die nicht unbedingt im Bezug mit den Drogen stehen. Stattdessen wurden auf den in der Wohnung gelagerten, abgepackten Marihuana-Beuteln und dem Bargeld die Fingerabdrücke von einem weiteren Bekannten des 28-Jährigen gefunden, der für einen gewissen Zeitraum ebenfalls in der Wohnung lebte.

Für die Staatsanwaltschaft war die Sache klar: Die Geschichte des Angeklagten wirke an den Haaren herbeigezogen und unrealistisch. Es handle sich um kein normales und nachvollziehbares Verhalten, hob der Staatsanwalt hervor und forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

Ein Restzweifel bleibt

Im Gegensatz dazu plädierte der Verteidiger, dass sein Mandant zwar eine „abenteuerliche“ Geschichte erzähle, aber für alles immer eine plausible Erklärung parat habe. Außerdem traue er dem 28-Jährigen nicht zu, dass dieser in der Lage sei, ein solches Lügenkonstrukt über mehrere Monate aufrecht zu erhalten, ergänzte er und forderte auf Grund der bestehenden Restzweifel Freispruch.

Mit den Worten „Im Zweifel für den Angeklagten“, schloss sich auch der Richter der Meinung des Verteidigers an. Die Indizien und unklaren Beweise reichen für eine Verurteilung nicht aus, betonte er.